Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung höchsteigenbändig vollzogen und 
mit Unserem Großherzoglichen Staateinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 18. Juli 1853. 
Carl Alexander. 
von Watzdorf. 
Verordnung 
über den Strafgelderbezug in Polizei- 
Strassachen. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Nachdem der zwischen der Krone Preußen, in Verbindung mit dem 
Großherzogthume und mehren anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits 
und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika andererseits abgeschlossene 
Vertrag wegen Auslieferung slüchtiger Verbrecher ratificirt worden und die Aus- 
wechselung der desfallsigen Ratifikations-Urkunden am 30. Mai dieses Jahres 
zu Wasbington Statt gefunden hat, so wird dieser Vertrag seinem ganzen In- 
halte nach, wie folgt, in der deutschen Uebersetzung zur Nachachtung bekannt 
gemacht. 
Weimar am 24. August 1853. 
Erstes und zweites Departement des Großherzoglich 
Sachsischen Staats-Ministeriums. 
von Watzdorf. von Woydenbrugk. 
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