Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Staaten von Nord-Amerika seinerseits den Staats-Sekretär der Vereinigten 
Staaten, Edward Everett, mit der nöthigen Vollmacht versehen, welche den 
folgenden Artikel vereinbart und unterzeichnet haben: 
Die Ratifikationen des am 16. Juni 1852 abgeschlossenen Vertrages we- 
gen der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auslieferung der vor 
der Justiz flüchtigen Verbrecher sollen zu Washington innerhalb eines Jahres 
von dem Datum dieser Uebereinkunft an gerechnet, oder wo möglich früher, 
ausgewechselt werden. 
Der gegenwärtige Additional-Artikel soll dieselbe Kraft und Wirkung ha- 
ben, als ob er Wort für Wort in vorgenannten Vertrag vom 16. Juni 1852 
mit aufgenommen worden wäre und soll in der in demselben vorgeschriebenen 
Weise genehmigt und ratificirt werden. 
Zu Urkund dessen haben wir, die respektiven Bevollmächtigten, diese Ueber- 
einkunft gezeichnet und unsere Siegel hier beigedrückt. 
Geschehen zu Washington, den sechszehnten November Eintausend acht 
bundert zwei und funfzig und im sieben und siebenzigsten Jahre der Unabhängig- 
keit der Vereinigten Staaten. 
(gez.) Fr. von Gerolt. 
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(gez.) Edward Everett. 
G 
III. Dem Kaufmann Moritz Rieth zu Ilmenau ist auf Nachsuchen die 
Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs- 
Gesellschaft zu Berlin, innerhalb des Großherzogthumes, bis auf Widerruf er- 
theilt worden. 
Weimar am 20. August 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
 
	        
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