Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 29. Weimar. J. September 1833. 
  
Ministerial. Bekanntmachung. 
Nachdem die Großberzoglich Sächsische Regierung dem zwischen Preußen 
und Oesterreich abgeschlossenen Hanudels= und Zoll-Vertrage vom 19. Februar 
1853 nach Artikel 11 des Vertrages vom 4. April d. J., die Fortdauer und 
Erweiterung des Zoll= und Handels-Vereines betreffend, beigetreten ist, auch 
über diesen Beitritt zwischen derselben und der Kaiserlich Oesterreichischen Re- 
gierung Erklärungen ausgetauscht worden sind, wird der gedachte Handels- 
und Zoll-Vertrag, auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hobeit, des Groß- 
herzogs, nachstehend zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht. 
Zugleich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der gedachte Vertrag 
auch auf das Fürstenthbum Liechtenstein Anwendung sindet, welches vermöge seines 
Vertrages mit Oesterreich vom 5. Juni 1852 dem Zoll= und Steuer-Systeme 
des Kaiserstaates angeschlossen ist. Weimar am 24. August 1853. 
Erstes und drittes Departement des Großherzoglich 
Sachsischen Staats-Ministeriums. 
von Watzdorf. Thon. 
Handels- und Zoll-Vertrag 
zwischen 
Seiner Majestat, dem Könige von Preußen und Seiner Majestat, 
dem Kaiser von Oesterreich. 
Seine Majestät, der König von Preußen 
und 
Seine Majestät, der Kaiser von Oesterreich, 
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten 
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