I.
Verzeichniß
derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preu—
ßen und Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten
Zwischen-Zollsatze zuzulassen sind.
A. Zollfreie Gegen stän de.
1. Abfäl le.
Hierunter sind verstanden: Abfälle und Abschnitze von rohen oder gegerb-
ten Häuten und Fellen; Blut, flüssiges und eingetrocknetes; Dünger, thieri-
scher; Flechsen; Hörner, einschließlich Gemshörner und Hirschgeweihe, Horn-
spitzen, Hornscheiben und Hornspäne; Klauen und Füße oder Beine; Knochen,
Knochenmehl (Spodium), Knochenschaum (Zuckererde); Leimleder; Abfälle von
der Wachsbereitung (Bienenerde, Bienenkeule, Bienenrab); Flockwolle (Abfall
bei dem Spinnen), Tuch= oder Woll-Trümmer (Abfall bei dem Weben),
Scheerwolle (Abfall bei dem Tuchscheeren), Zupfwolle oder Schuddywolle.
Asche von Holz, ausgelaugte; Asche von Torf, Steinkohlen und Braun-
kohlen; Kalkäscher oder Aschenerde; Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe; Oelkuchen
und Oelkuchenmehl; Streulaub, Stroh, Häckerling (Häcksel), Spren (Kaff) und
Kleie; Säge= und Hobel-Späne; Schlempe und Spülicht; Treber und Trester;
Papierabschnitze (Papierspäne), Hadern oder Lumpen (Strazzen).
Glasgalle und Glasschaum; Schlacken von Erzen; Kupferasche; Münzge-
kräz (Silbergekräz, Goldschmiedegekräz, Kapellasche); Zinngekräz; Scherben von
Glas-, Thon= und Porzellan-Waaren.
2. Bettfedern.
3. Bienen stöcke
mit lebenden Bienen; Bienenkörbe, gebrauchte und solche, in welchen die Bie-
nen getödtet sind, mit dem Honig.
4. Chemische Hülfsstoffe und Produkte, nämlich:
Mineral-Wasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Wein-
stein, roher, raffinirter, krystallisirter; Vitriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter Ei-
sen= und Kupfer-, weißer; Wasserglas.
Ruß= und Kohlen-Schwarz, Buchdrucker-Schwärze, Frankfurter Schwärze;
Leim (Fisch-, Horn-, Leder-); Schmirgelpapier und Schmirgeltuch.
Schwefelfäden; Schwefelhölzer, einschließlich der chemisch bereiteten Zünd-
hölzer, Reibhölzer, Reib-Fidibus und Zündfläschchen; Lunten.
Krapp; Waid: Wau.