Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm. 
6. Erden und irdene Waaren. 
Hierunter sind verstanden: Amianth und Asbest; Bimsstein, Cement und 
Tuffstein; Blutstein; Braunstein; Farbeerden aller Art; Flußspath in Stücken 
und gemahlen; Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt 
und gebrannt; Lehm; Mergel; Moorerde; Puzzolan= oder Lava-Erde; Sand, 
auch gefärbter (mit Ausnahme der geriebenen Schmalte); Schmirgel; Schwer- 
spath in Stücken und gemahlen; Talkerde; Thon aller Art, einschließlich Pfei- 
fenthon und Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde. 
Gemeine Töpferwaaren, das heißt gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde 
verfertigtes Töpfergeschirr mit oder ohne Glasur, sowie schwarzes oder Graphit- 
Geschirr; Fliesen; Schmelztiegel. 
7. Erze aller Art. 
38. Feldfrüchte, Gartengewächse und Waldfrüchte. 
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie 
solche unmittelbar vom Felde eingeführt werden; Flachs= und Hauf-Pflanzen; 
Futterkräuter; Gras und Heu; Cichorien, ungetrocknete; Karden und Weber- 
disteln; Kartoffeln. 
Getreide und Hülsenfrüchte; Oelsamen aller Art, einschließlich Mohnsamen; 
Gartensämereien; Anis und Kümmel; Kleesagten; Senfsaat; Senfpulver oder 
gemahlener Senf, nicht in Blasen, Flaschen oder Krügen verpackt; Beeren al- 
ler Art, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht, letztere jedoch nicht in Flaschen, 
Büchsen und dergleichen; Flachs und Hanf (ungehechelt oder gehechelt), Chine- 
sisches Gras, Werg und Heede; Waldwolle; Krappwurzeln. 
Bänme, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan- 
zen; lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen, Blätter und 
Knospen; frische und getrocknete (auch gesalzene oder in Essig eingelegte, in 
Fässern) Gemüse, Pilze, Rüben, Wurzeln, Schwämme, einschließlich der Trüf- 
feln und Zwiebeln; Blumenzwiebeln und Meerzwiebeln; Obst, nämlich: Aepfel, 
Aprikosen, Birnen, Johannisbeeren, Kirschen, Melonen, Mirabellen, Mispeln, 
Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Stachelbeeren, frisch, getrocknet oder 
bloß eingekocht (Mus), jedoch nicht in Flaschen, Büchsen und dergleichen; Nüsse, 
grüne und trockene; Roßkastauien; Maulbeerblätter. 
 
	        
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