5. Eier aller Art und Milch, ingleichen Rahm.
6. Erden und irdene Waaren.
Hierunter sind verstanden: Amianth und Asbest; Bimsstein, Cement und
Tuffstein; Blutstein; Braunstein; Farbeerden aller Art; Flußspath in Stücken
und gemahlen; Graphit (Reißblei, Wasserblei); Kalk und Gyps, ungebrannt
und gebrannt; Lehm; Mergel; Moorerde; Puzzolan= oder Lava-Erde; Sand,
auch gefärbter (mit Ausnahme der geriebenen Schmalte); Schmirgel; Schwer-
spath in Stücken und gemahlen; Talkerde; Thon aller Art, einschließlich Pfei-
fenthon und Porzellanerde; Traß; Tripel; Walkererde.
Gemeine Töpferwaaren, das heißt gewöhnliches, aus gemeiner Thonerde
verfertigtes Töpfergeschirr mit oder ohne Glasur, sowie schwarzes oder Graphit-
Geschirr; Fliesen; Schmelztiegel.
7. Erze aller Art.
38. Feldfrüchte, Gartengewächse und Waldfrüchte.
Hierunter sind verstanden: alle Feldfrüchte in Garben oder in Stroh, wie
solche unmittelbar vom Felde eingeführt werden; Flachs= und Hauf-Pflanzen;
Futterkräuter; Gras und Heu; Cichorien, ungetrocknete; Karden und Weber-
disteln; Kartoffeln.
Getreide und Hülsenfrüchte; Oelsamen aller Art, einschließlich Mohnsamen;
Gartensämereien; Anis und Kümmel; Kleesagten; Senfsaat; Senfpulver oder
gemahlener Senf, nicht in Blasen, Flaschen oder Krügen verpackt; Beeren al-
ler Art, frisch, getrocknet oder bloß eingekocht, letztere jedoch nicht in Flaschen,
Büchsen und dergleichen; Flachs und Hanf (ungehechelt oder gehechelt), Chine-
sisches Gras, Werg und Heede; Waldwolle; Krappwurzeln.
Bänme, Sträuche, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan-
zen; lebende Gewächse in Töpfen oder Kübeln; frische Blumen, Blätter und
Knospen; frische und getrocknete (auch gesalzene oder in Essig eingelegte, in
Fässern) Gemüse, Pilze, Rüben, Wurzeln, Schwämme, einschließlich der Trüf-
feln und Zwiebeln; Blumenzwiebeln und Meerzwiebeln; Obst, nämlich: Aepfel,
Aprikosen, Birnen, Johannisbeeren, Kirschen, Melonen, Mirabellen, Mispeln,
Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Stachelbeeren, frisch, getrocknet oder
bloß eingekocht (Mus), jedoch nicht in Flaschen, Büchsen und dergleichen; Nüsse,
grüne und trockene; Roßkastauien; Maulbeerblätter.