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8. Gegenstände, welche im Zwischenverkehr einem ermäßigten
Zollsatze unterliegen, und zwar:
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
Zwischenzoll-Satz
der
Verzollung.
in
Preußen.
Thlr. Sar.
in
Oesterreich.
Fl. Kr.
Bast-, Binsen-, Rohr-, Schilf= und
Stroh-Waareu:
a) Matten und Fußdecken von Bast, Binsen, Schilf
und Stroh, ordinaire, gefärbt, auch rohes, ge-
spaltenes Stuhlrohr
b) Stroh-, Rohr= und Bast- Gesicchte und derglei-
chen Waaren, soweit solche nicht unter A Nr. 22
oder vorstehend unter a und nachstehend unter #
genannt sind; Decken von ungespaltenem Stroh;
Hüte (mit Ausnahme der Bast= und Stroh-Hüte)
ohne Garnitur; gespaltenes, gebeiztes Stuhlrohr
c) Stroh-, Rohr= und Bast-Geflechte, welche mit
seidenen oder anderen Gespinnsten oder mit Roß-
haaren durchzogen oder durchwebt sind (Sparterie)
Baumwollengarn aller Art, ungemischt oder ge-
mischt mit Wolle oder Leinen, ungebleicht, gebleicht
oder gefärbt, eindrähtig, mehrdrähtig oder gezwirnt,
ungeschlichtet oder geschlichtet, ingleichen Baumwol-
lenwatteeeoeoe .........
Beinwaaren, einschlüssig der Waaren aus Horn,
Klauen und anderen thierischen Schnißzstoffen (mit
Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein und Muschel
schaalen):
a) Fischbein, gerissenes .....
mit Holz, lohgarem Leder, Glas, Papier und
Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gype,
unedlen weder echt noch unecht vergoldeten-oder
versilberten, noch mit Gold= oder Silber-Lack
überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neu-
silber oder Packfong); Fischbein, geschnittenes und
Fischbeinstöckke .»... ....
Blei- und Noth--Stifte ..... .......... ..
b) Beinwaaren, alle anderen, auch in Verbindung)
Zentner
Zentner
Zentner
Zentner
Zentner
Zentner
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