Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Zwischenzoll-Satz
Verzollung.
in
Preußen.
Thlr. Sar.
in
Oesterreich.
Fl.
Kr.
Steinwaaren:
a) Waaren aus Marmor, Granik, Sandstein und
Gyps, soweit solche nicht unter A No. 21 be-
griffen sind, aus Alabaster und Speckstein.
b) Halbedelsteine, nämlich: Achat, Adular, Ame-
thyst, Chalcedon, Karneol, Jaspis, Onyr und
Chrysopras, geschliffen, geschnitten oder in ande-
rer Weise bearbeitet, ohne Fassung
Thonwaaren:
a) einfarbiges oder weißes, ingleichen weißes nur
mit farbigen (weder vergoldeten noch versilberten)
Randstreifen versehenes Fayence oder Sleingut
dergleichen Pfeifen. .
b) bemaltes, mehrfarbiges, bedruckies, vergoldete
oder versilbertes Fayence oder Steingau.
) weißes, auch mit farbigen (weder vergoldeten noch
versilberten) Randstreifen versehenes Porzellan.
11) farbiges, bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder
versilbertes Porzelln .. .. ....
e) Thonwaaren aller Art (mit Ausschluß der vorst.
hend unter 1 genannten), auch Email in Ver-
bindung mit unedlen, weder echt noch unecht ver-
goldeten oder versilberten, noch mit Gold= oder
Silber-Lack überzogenen Metallen (mit Ausnahme
von Neusilber oder Packsonhg)g)g .......
Vieh, naͤmlich:
a) Rindvieh:
1) Ochsen und Zuchtstirr
2) Kühe ................·........
s)Jungvteh................................
b) Schweine, geasiete und magere (mit Ausschluß
der Spanferklll))
c) Hammel.. . ..............·.....
Webe= und Wirk- Waaren, nämlich
a) Baumwollenwaaren, gewebte und gewirkte
aus Baumwolle oder Baumwolle und anderen
nicht seidenen oder wollenen Webe= und Wirk-
Zentner
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