MWabstat Swischenzoll · Saß
Benennung der Gegenstände. der
Verzollung.
in in
Preußen. Desterreich.
Thlr. Sar. Fl. Xt.
c) Wollenwaaren, gewebte und gewirkte, aus l
Wolle oder Wolle und anderen nicht seidenen Webe-
und Wirk-Stoffen, auch dergleichen Waaren getheert,
gefirnißt, geleimt, mit Kautschuck, Guttapercha,
anderen Harzen oder Wachs überzogen oder ge-
tränkr, oder in Verbindung mit echten oder un-
echten Gold= oder Silber-Fäden oder gesponne-
nem Glase, und zwar:
1) gemeinster Art, gemeine, mittelfeine und feine,
das ist, alle nicht unter 2 und 3 genannte
Waaren EEZEZenntner
2) extrafeine, das ist, alle undichte Gewebe mit
Ausnahme der unter 3 genannten . . . entner
3) feinster Art, als: Shawls und Shawltücher,
Spitzen, gestickte Waaren und alle Waaren
in Verbindung mit echten oder unechten Gold=
oder Silber-Fäden oder gesponnenem Glase Zentner
Seidenwagaren, und zwar:
1) feine, das ist, Waaren aus Seide allein oder
in Verbindung mit echten oder unechten Gold-
und Silber-Fäden oder gesponnenem Glase,
ingleichen folgende Waaren, solche mögen aus
Seide allein oder in Verbindung mit ande-
ren Webe= oder Wirk-Materialien erzeugt
sepn: alle Bänder, Velpel, Müsche und
Sammte, Musselin, Barege, Crepe, Gaze,
Blonden, Spitzen und andere undichte (klare)
Gewebe, sowie alle gestickte Waaren. .. . #entner
2) gemeine, das ist, alle nicht unter 1 genannte
Waaren, in denen außer anderen Webe= und
Wirk-Stoffen sich auch Seide befindet, in-
gleichen seidene, mit Kautschuck, Guttapercha,
anderen Harzen oder Wachs überzogene oder
getränkte Waaren Zentner