Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

  
   
  
Maßstab Zwischenzoll-Satz 
Nr. Benennung der Gegenstände. der 
Verzollung. 
  
in in 
Preußen. Oesterreich. 
Thlr. Sar. Fl. Kr. 
  
Nr. 11 J, Nr. 12 b,ac, Nr. 16, Nr. 18 b,e, 
Nr. 19 b,ck, Nr. 25, Nr. 28e, Nr. 31 b be- 
griffen sind, jedoch außer Verbindung mit edlen 
Metallen, Neusilber oder Packfong, Edelsteinen, 
echten Perlen, Korallen, Bernstein, Gagat, Schild= 
patt, Perlmutter, Meerschaum und Gespinnsten 
von Baumwolle, Leinen, Seide oder Wolle und 
mit Ausnahme der Uhtrten FZernnner 21.30 
  
  
  
  
Allgemeine Bemerkungen. 
1) Die in vorstehendem Verzeichnisse für Waaren aus einem bestimmten Material verein- 
baarten Zollbefreiungen und Zwischen-Zollsätze sinden auf Waaren, welche aus einem 
solchen Material in Verbindung mit einem oder mehren anderen Materialien bestehen 
(zusammengesetzte Waaren), nur insoweit Anwendung, als dergleichen Verbindungen 
ausdrücklich zugelassen sind. 
2) Die in dem jedesmaligen allgemeinen Zoll-Tarise jedes Staates über die Erhebung 
der Zölle nach dem Brutto-Gewichte oder nach dem Netto-Gewichte und über die 
Tara-Vergütung für die in der zweiten Abtheilung des vorstehenden Verzeichnisses ge- 
nannten Gegenstände enthaltenen Bestimmungen kommen auch bei der Erhebung der 
vereinbarten Zwischenzölle zur Anwendung. 
Sollten einzelne Gegenstände, welche in der zweiten Abtheilung des vorstehenden Ver- 
zeichnisses aufgeführt sind, in dem einen oder dem anderen Staate allgemeinen tarif- 
mäßigen Eingangs-Zollsätzen von geringeren, als dem für den Zwischenverkehr vereinbar- 
ten Betrage unterliegen oder künftig unterworfen werden, so wird von solchen Gegen- 
ständen auch im Zwischenverkehre der allgemeine tarismäßige Zollsatz so lange erhoben 
werden, als er den vereinbarten Zwischen-Zollsatz nicht erreicht oder übersteigt. Der 
im Artikel 2 des Vertrages enthaltene Grundsatz findet auch auf diese Gegenstände 
Anwendung. 
Hinsichtlich der in dem vorstehenden Verzeichnisse nicht enthaltenen Gegenstände kom- 
men die allgemeinen, beziehungsweise die als Ausnahme für gewisse Grenzstrecken oder 
Zollämter jetzt oder künftig bestehenden Zollsätze in dem allgemeinen Tarife jedes Staa- 
tes zur Anwendung. 
3 
4 
) 
  
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.