Regierungs-BGlatt
Großher jogthum
Sachsen-Weimar-Eifenach.
Nummer 20. GWeimar. 14. September 1833.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Nachdem neuerdings auch die Großherzoglich Oldenburgsche Staats-
regierung dem durch die Ministerial-Verordnung vom 28. Jannar 1851 be-
kannt gemachten Vertrage über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimations-
Mittel beigetreten ist: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 5. September 1853.
Erstes Departement des Großherzoglich Süchsischen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
II. Unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Haudels-Vereines
ist mit Rücksicht auf die Statt findende Theuerung eine Vereinbarung getrof-
fen worden, nach welcher die Erhebung des Eingangszolles für Getreide, Hül-
senfrüchte, Mehl und Mühlen-Fabrikate, nämlich geschrotete und geschälte Kör-
ner, Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse, vom 15.
September bis 31. December d. J. eingestellt werden wird.
Von Seiten des unterzeichneten Ministeriums wird daher solches hiermit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 12. September 1853.
Drittes Departement des Großherzoglich Sachfischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
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