Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I1. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, beschlossen haben, 
unbeschadet der für die Trauer am Großherzoglichen Hofe getroffenen Bestim- 
mungen, die allgemeine Landestrauer um das Ableben des verewigten Groß- 
herzogs Carl Friedrich, Königliche Hoheit, wieder aufzuheben, so werden die 
Bestimmungen der dieffallsigen Ministerial-Bekanntmachungen vom 8. Juli 
d. J. hiermit vom 1. künftigen Monats an außer Kraft gesetzt. 
Weimar am 26. September 1853. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
II. In Anwendung des in dem §. 21 des Gesetzes über die Salz- 
Regie vom 25. Mai 1847 gestellten Vorbehaltes werden bezüglich das Steuer- 
amt zu Jena und die Steuer-Receptur zu Buttstädt vom 1. Januar 
1854 an mit der Ausfertigung der von Bewohnern der Großherzoglichen 
Amtsbezirke Jena und Buttstädt auf die Saline Louisenhall, oder auf die Sa- 
line Ober-Neusulza begehrt werdenden Viehsalzbezugs-Anweisungen beauftragt 
werden, was hierdurch mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 7. 
August 1847 (Regierungs-Blatt S. 208) und vom 20. Dezember 1847 
(Weimar. Zeitung S. 579) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 23. September 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Durch die erfolgte Beförderung des aus allgemeinen Wahlen im 
ganzen Großherzogthume im siebenten Wahlbezirke erwählten Landtags-Abgeord- 
neten, des Amts-Kommissars Wedekind zu Dornburg zum Justiz-Amtmann 
zu Thalbürgel war die Neuwahl eines Abgeordneten für den genannten Wahl- 
bezirk erforderlich. 
Nachdem nun diese Neuwahl am 23. dieses Monats Statt gefunden hat 
und der Zustiz-Amtmann Johann Wilhelm August Wedekind zu Thalbürgel 
wieder erwählt worden ist, derselbe die Wahl auch angenommen hat: so wird 
solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. September 1853. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächstschen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf.
	        
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