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Ministerial-Bekanntmachungen.
I1. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, beschlossen haben,
unbeschadet der für die Trauer am Großherzoglichen Hofe getroffenen Bestim-
mungen, die allgemeine Landestrauer um das Ableben des verewigten Groß-
herzogs Carl Friedrich, Königliche Hoheit, wieder aufzuheben, so werden die
Bestimmungen der dieffallsigen Ministerial-Bekanntmachungen vom 8. Juli
d. J. hiermit vom 1. künftigen Monats an außer Kraft gesetzt.
Weimar am 26. September 1853.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
II. In Anwendung des in dem §. 21 des Gesetzes über die Salz-
Regie vom 25. Mai 1847 gestellten Vorbehaltes werden bezüglich das Steuer-
amt zu Jena und die Steuer-Receptur zu Buttstädt vom 1. Januar
1854 an mit der Ausfertigung der von Bewohnern der Großherzoglichen
Amtsbezirke Jena und Buttstädt auf die Saline Louisenhall, oder auf die Sa-
line Ober-Neusulza begehrt werdenden Viehsalzbezugs-Anweisungen beauftragt
werden, was hierdurch mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 7.
August 1847 (Regierungs-Blatt S. 208) und vom 20. Dezember 1847
(Weimar. Zeitung S. 579) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 23. September 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfschen
Staats-Ministeriums.
Thon.
III. Durch die erfolgte Beförderung des aus allgemeinen Wahlen im
ganzen Großherzogthume im siebenten Wahlbezirke erwählten Landtags-Abgeord-
neten, des Amts-Kommissars Wedekind zu Dornburg zum Justiz-Amtmann
zu Thalbürgel war die Neuwahl eines Abgeordneten für den genannten Wahl-
bezirk erforderlich.
Nachdem nun diese Neuwahl am 23. dieses Monats Statt gefunden hat
und der Zustiz-Amtmann Johann Wilhelm August Wedekind zu Thalbürgel
wieder erwählt worden ist, derselbe die Wahl auch angenommen hat: so wird
solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. September 1853.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächstschen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
von Watzdorf.