Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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in den Blechteller gelaufenes Wasser nachgegossen werden muß, versteht sich 
von selbst. 
8) Entsteht in dem Aichmeister der geringste Zweifel über die Zuverlässig- 
keit der Prüfung, so ist dieselbe unbedingt zu wiederholen, was bei nur einiger 
Uebung leicht und schnell geschehen kann. 
9) Ist das Gemäß richtig befunden, so löthet der Aichmeister nahe unter 
dem Bund das Schildchen mit „Naß“ oder „Trocken“ auf und schlägt auf den 
Zinntropfen den Aichstempel. — Bei Hohlgemäßen aus Zinn, Kupfer oder 
Messing werden diese Zeichen unmittelbar in das Gefäß eingeschlagen und zwar 
nahe unter dem oberen Rande desselben, oder nach Beschaffenheit auf den Rand 
selbst. 
10) Unrichtig befundene Gemäße werden dem Eigenthümer ungestempelt 
wieder zurückgegeben, wenn nicht bei blechernen Gemäßen der Aichmeister kleine 
Abvweichungen durch geeignete Hammerschläge auf den Boden abzuändern für 
gut findet. 
3.ichungsverfahren bei Getreidegemäßen. 
8. 15. 
Bei der Aichung von hölzernen und eisernen Hohlgemäßen für Getreide 
und dergleichen sind nachstehende Vorschriften zu befolgen: 
1) Der Aichmeister muß im Besitze von solchen Normal-Maßen seyn, die 
in der Form mit den üblichen Hohlgemäßen für Getreide und dergleichen ziem- 
lich übereinstimmen; dazu gehört noch ein Streichscheit aus hartem Holz, wel- 
ches 3/4 Zoll stark und unten und an den Seiten ganz eben ist. Außerdem 
muß er einen Apparat haben, der in einer hölzernen Lade und einem Trichter 
aus Weißblech besteht. Die Lade ist ein auf vier Füßen ruhender, nach unten 
verjüngt zugehender, viereckiger Kasten von etwa fünf Metzen Inhalt, der an 
der vorderen Seite eine Schieberöffnung hat und der so gearbeitet ist, daß in 
denselben eingeschüttete runde Fruchtkörner bei aufgezogenem Schieber ganz und 
gar auslaufen. Der Trichter wird bei dem Gebrauche nahe unter dem Schieber 
entweder mit der Hand gehalten oder besser von einem eisernen Ringe getragen; 
seine untere Oeffnung hat etwa 5/4 Zoll im Durchmesser. — Der Appatat 
kann bei dem Ober-Aichamte in Augenschein genommen werden. 
2) Alle zur Aichung übergebenen Gemäße aus Holz muͤssen gut aus- 
getrocknet und mit Eisen beschlagen seyn, doch ohne Befestigung des obe- 
ren Ringes und des etwaigen Steges. Gemäße, die diesen Anforderungen nicht 
entsprechen, ist der Aichmeister verpflichtet zurückzuweisen.
	        
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