Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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3) Da es wegen des Zusammentrocknens nothwendig ist, die gewöhnlichen 
verkäuflichen Viertel und Metzen aus Eichenholz wenigstens ein halbes Jahr 
lang stehen zu lassen, ehe sie beschlagen und geaicht werden, so erscheint es 
wünschenswerth, daß die Aichmeister von geaichten hölzernen Gemäßen jederzeit 
einigen Vorrath bei sich haben, um augenblicklichen Bedürfnissen ohne Weit- 
läuftigkeit zu genügen. 
4) Die Prüfung der Hohlgemäße für Getreide und dergleichen, sie mögen 
aus Holz oder aus Eisen bestehen, geschieht mit Hirse (oder Rübsamen), von 
welcher der Aichmeister stets vier Viertel und darüber vorräthig halten muß. 
Das dabei zu beobachtende Verfahren soll nun beispielsweise an einem Viertel 
deutlich gemacht werden. 
5) Bei geschlossenem Schieber wird ein reichliches Viertel Hirse in die Lade 
gethan und auf einem eigens dazu bestimmten Bret mit Randleisten wird das 
Normal-Viertel möglichst wagerecht so hingestellt, daß des Trichters untere Oeff- 
nung sich mitten über demselben befindet und 6 bis 8 Zoll von dem obern 
Rande des Gemäßes absteht. Jetzt zieht man den Schieber auf und läßt die 
Hirse durch den Trichter in das Normal-Viertel laufen, wobei man den in der 
Mitte entstehenden Berg vorsichtig mit der Hand ausbreitet. Damit das Auf- 
ziehen des Schiebers einmal wie allemal erfolge, ist in die Lade ein Stift ein- 
geschraubt, der dem Aufziehen Ziel und Grenze setzt. Ist die Hirse aus der 
Lade rein ausgelaufen, so wird das Gemäß behutsam abgestrichen, wobei 
das Streichscheit mit seiner unteren Seite flach aufsitzen muß. Stöße und son- 
stige Erschütterungen sind durchaus zu vermeiden Das auf diese Weise gefüllte 
Normal-Viertel wird bei geschlossenem Schieber in die Lade geschüttet und aber- 
mals in das Normal-Viertel eingelassen und abgestrichen. Nun erst läßt 
man den Inhalt des Normal-Viertels mittelst der Lade in das zu prüfende 
Viertel laufen, wobei aber der Trichter die vorige Lage und Entfernung beibe- 
halten muß. 
6) Zeigt sich das Gemäß richtig, so wird, wenn es ein hölzernes ist, der 
obere Reif und der etwaige Steg festgemacht; wobei zu beobachten ist, daß der 
Nand jederzeit gerade und nicht krummgezogen (windisch) sey. Der Sicherheit 
wegen wird aber zuletzt noch die Rückp robe angestellt, indem man unter den- 
selben Bedingungen die Hirse zuerst in das zu prüfende Viertel und dann in 
das Normal-Viertel laufen läßt. 
7) Ist das Gemäß zu groß, so wird von dem oberen Rande desselben 
so lange abgeraspelt und abgefeilt, bis es die beschriebene Prüfung besteht. 
Ist aber das Gemäß zu klein, so wird, wenn es ein hölzernes ist, inwendig
	        
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