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Bekanntmachung.
In Gemäßheit hohen Ministerial-Beschlusses wird der §. 33 des Sta-
tuts für die Weimarische Bank (Regierungs-Blatt Seite 287 und 288) vom
fünften Satze an bis zu Ende in nachstehender Weise berichtiget, bezüglich ver-
vollständiget und öffentlich bekannt gemacht:
„Der erste Verwaltungsrath ist von den Begründern der Anstalt im Einver-
„nehmen mit der Großherzoglichen Staatsregierung ernannt und besteht aus
„den Herren:
Raphael Erlanger und in dessen Vertretung Emil Erlanger zu
Frankfurt a. M.;
Alexander Mendelssohn und in dessen Vertretung Paul Mendelssohn-
Bartholdy zu Berlin;
Kammerrath Christian Gottlob Frege und in dessen Vertretung Christian
Adolph Mayer zu Leipzig;
Friedrich Gelpcke und in dessen Vertretung Friedrich Carl Gelpcke zu
Berlin;
Staatsrath Gottfried Theodor Stichling und in dessen Vertretung gehei-
mer Finanz-Rath Franz Ernst Meyer zu Weimar;
Fabrik-Besitzer Eduard Hagenbruch und in dessen Vertretung Kaufmann
Ludwig Meyer zu Weimar;
Fabrik-Besitzer Julius August von Eichel-Streiber und in dessen Ver-
tretung Severus Ziegler zu Eisenach;
Kommerzien-Rath Lucius und in dessen Vertretung Joseph Lucius zu
Erfurt;
Fabrik-Besitzer Wilhelm Zimmermann und in dessen Vertretung Komptoir=
Direktor Kreiter zu Apolda.
„Die Amtszeit dieses ersten Verwaltungsrathes dauert bis zur General-Ver-
„sammlung nach Ablauf des dritten vollen Verwaltungsjahres der Bank,
„wo dann die erste Wahl durch die General-Versammlung erfolgt.“
Weimar am 18. November 1853.
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes.
Ernst Müller.