Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

359 
II. Mit Rücksicht auf die bereits seit einer Reihe von Jahren zum Theil 
beträchtlich gestiegenen Preise des Brotes wird hierdurch verordnet, daß der 
Preis eines Pfundes Brot in sämmtlichen Gefangenenanstalten des Großher= 
zogthumes den zahlungspflichtigen Gefangenen vom 1. Januar 1854 an bis 
auf Weiteres mit 10 Pfennigen in Anrechnung zu bringen ist. 
Weimar am 22. November 1853. 
Zweites und drittes Departement des Großherzoglich 
Sächsischen Staats-Ministeriums. 
von Wydenbrugk. G. Thon. 
III. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Ortsbürger Traugott 
Franke zu Pfiffelbach, dem Kaufmann Friedrich Füchsel in Stadtbürgel und 
dem Kaufmann August Pietzel in Großneuhausen die nachgesuchte Erlaubniß 
zur Betreibung von Agenturen, der beiden erstgenannten für die Feuerversiche- 
rungs-Gesellschaft zu Leipzig, dem letzten für die Feuerversicherungs-Gesellschaft 
zu Magdeburg, innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Wider- 
ruf ertheilt worden. Weimar am 15. November 1853. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
IV. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Färbermeister Friedrich 
August Weiß zu Helmershausen die gebetene Erlaubniß zur Uebernahme und 
Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft „Deutscher Phö- 
mx“ zu Frankfurt a.M., innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis 
auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 16. November 1853. ç 4 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
G. Thon. 
V. Dem Kommissionar Gustav Kühne zu Eisenach ist auf Nachsuchen 
die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Berlinschen 
Feuerversicherungs-Anstalt innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis 
auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 17. November 1853. 4 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats- Ministeriums. 
hon.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.