359
II. Mit Rücksicht auf die bereits seit einer Reihe von Jahren zum Theil
beträchtlich gestiegenen Preise des Brotes wird hierdurch verordnet, daß der
Preis eines Pfundes Brot in sämmtlichen Gefangenenanstalten des Großher=
zogthumes den zahlungspflichtigen Gefangenen vom 1. Januar 1854 an bis
auf Weiteres mit 10 Pfennigen in Anrechnung zu bringen ist.
Weimar am 22. November 1853.
Zweites und drittes Departement des Großherzoglich
Sächsischen Staats-Ministeriums.
von Wydenbrugk. G. Thon.
III. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Ortsbürger Traugott
Franke zu Pfiffelbach, dem Kaufmann Friedrich Füchsel in Stadtbürgel und
dem Kaufmann August Pietzel in Großneuhausen die nachgesuchte Erlaubniß
zur Betreibung von Agenturen, der beiden erstgenannten für die Feuerversiche-
rungs-Gesellschaft zu Leipzig, dem letzten für die Feuerversicherungs-Gesellschaft
zu Magdeburg, innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis auf Wider-
ruf ertheilt worden. Weimar am 15. November 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
IV. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Färbermeister Friedrich
August Weiß zu Helmershausen die gebetene Erlaubniß zur Uebernahme und
Betreibung einer Agentur der Feuerversicherungs-Gesellschaft „Deutscher Phö-
mx“ zu Frankfurt a.M., innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis
auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 16. November 1853. ç 4
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
G. Thon.
V. Dem Kommissionar Gustav Kühne zu Eisenach ist auf Nachsuchen
die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Berlinschen
Feuerversicherungs-Anstalt innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes bis
auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 17. November 1853. 4
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats- Ministeriums.
hon.