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vorbereitende Verhandlungen), ingleichen Termins-Protokolle
in Injurien-Sachen, wenn ein Vergleich gestiftet wird — Thlr. 16 Gr.
6) Protokolle bei Terminen, die von einem versammelten Kol-
legium gehalten werdeen 1. —
7) Jedes erste Blatt einer von öffentlichen Behörden erge-
henden Auofertigung, falls kein höherer oder niedri-
gerer Ansatz ausdrücklich vorgeschrieben iiit .. — „ 10
8) Jede dritte oder folgende Seite einer Ausfertigunng — 4
9) Abschriften, die bei öffentlichen Behörden gefertiget wer-
den, jede Seite (. 10), einschlüssig der Vergleichungsgebühr —. 1
und bei gebrochenem Bonn —
Extrakte, die wörtlich aus einer andern Schrift ent-
nommen werden und Akten-Verzeichnisse, die über eine
Seite betragen, werden eben so angesetzt; außerdem aber
sind letztere frei, sowohl in der Urschrift als im Duplikat
und erstere wie Ausfertigungen zu liquidiren (Nr. 7 dieses S.)
Abschriften von ganz alten, mühsam zu lesenden Urkunden,
für jede Seiee. — 2
und bei gebrochenem Bogen für jede Seite = 11
10) Beglaubigung von Abschriften oder Extrakten, die nicht
über einen Bogen fülllen — 3
und für jeden weiteren Bogen uohhH — 1 =
wobei jedoch jeder auch nur theilweise beschriebene Bo-
gen für voll gerechnet wird.
11) Entscheidungen der Behörden, für die kein höherer oder
niedrigerer Ansatz ausdrücklich vorgeschrieben ist, sie mo-
gen besonders ausgefertiget, oder nur zum Protokolle ge-
geben werden . .. 10
(versteht sich letztern Falles außer dem Protokoll-An-
satze, jedoch einschlüssig der Eröffnung).
12) Verordnungen an Kommun-Vorsteher oder Orts-Gerichts-
personen zu amtlicher Wirksamkeit in Partei-Angelegen-
heiten, z. B. zur Aufnahme einer Schätzung, Auspfändung,
Versiegelung, Berichtserstattung in Nachlaßsachen 2. — 5=
13) Umläufe (Zirkulax-Ladungen, Zirkular= Beachrichtigungen) — — 16 =
14) Berichte, ohne Unterschied, für jede Seite *. 5
jedoch im Ganzen nicht untttttrtr .... — . 10