Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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vorbereitende Verhandlungen), ingleichen Termins-Protokolle 
in Injurien-Sachen, wenn ein Vergleich gestiftet wird — Thlr. 16 Gr. 
6) Protokolle bei Terminen, die von einem versammelten Kol- 
legium gehalten werdeen 1. — 
7) Jedes erste Blatt einer von öffentlichen Behörden erge- 
henden Auofertigung, falls kein höherer oder niedri- 
gerer Ansatz ausdrücklich vorgeschrieben iiit .. — „ 10 
8) Jede dritte oder folgende Seite einer Ausfertigunng — 4 
9) Abschriften, die bei öffentlichen Behörden gefertiget wer- 
den, jede Seite (. 10), einschlüssig der Vergleichungsgebühr —. 1 
und bei gebrochenem Bonn — 
Extrakte, die wörtlich aus einer andern Schrift ent- 
nommen werden und Akten-Verzeichnisse, die über eine 
Seite betragen, werden eben so angesetzt; außerdem aber 
sind letztere frei, sowohl in der Urschrift als im Duplikat 
und erstere wie Ausfertigungen zu liquidiren (Nr. 7 dieses S.) 
Abschriften von ganz alten, mühsam zu lesenden Urkunden, 
für jede Seiee. — 2 
und bei gebrochenem Bogen für jede Seite = 11 
10) Beglaubigung von Abschriften oder Extrakten, die nicht 
über einen Bogen fülllen — 3 
und für jeden weiteren Bogen uohhH — 1 = 
wobei jedoch jeder auch nur theilweise beschriebene Bo- 
gen für voll gerechnet wird. 
11) Entscheidungen der Behörden, für die kein höherer oder 
niedrigerer Ansatz ausdrücklich vorgeschrieben ist, sie mo- 
gen besonders ausgefertiget, oder nur zum Protokolle ge- 
geben werden . .. 10 
(versteht sich letztern Falles außer dem Protokoll-An- 
satze, jedoch einschlüssig der Eröffnung). 
12) Verordnungen an Kommun-Vorsteher oder Orts-Gerichts- 
personen zu amtlicher Wirksamkeit in Partei-Angelegen- 
heiten, z. B. zur Aufnahme einer Schätzung, Auspfändung, 
Versiegelung, Berichtserstattung in Nachlaßsachen 2. — 5= 
13) Umläufe (Zirkulax-Ladungen, Zirkular= Beachrichtigungen) — — 16 = 
14) Berichte, ohne Unterschied, für jede Seite *. 5 
jedoch im Ganzen nicht untttttrtr .... — . 10
	        
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