Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Anmerkung zu Nr. 2f nud Nr. 25 
") Diesen Ansätzen unterliegen auch Ernährungsperträge, inseweit die 
abzugebenden Immobilien nicht unter dem den Vertrag bestäuigen- 
den Gerichte des Wohnortes liegen, indem außerdem nur die 
Uebereignungs-Sportel eintritt; 
5) wird über den errichteten Vertrag die Ausfertigung einer beson- 
dern Urkunde verlangt, so ist sie nach Nr. 7 und Nr. 8 dieses §. 
zu liquidiren. 
26) Sichergeleitsbriefe (salvus conductuhs .. 2 Thlr. — Gr. 
27) Reisepässe, Wanderbüchen — 8 
für das Visiren der Wanderbücher, wenn damit das Ein- 
tragen der Arbeitszeugnisse in die Wanderbücher der Hand- 
werksgesellen, welche in einem Orte in Arbeit gestanden 
haben, verbunden t .......... —-1 
28) Aufenthalts= und Sicherheits-Karten 2 
bis — 8 
Bei der Wahl des Ansatzes innerhalb dieses Spiel- 
raumes sind die Vermögens= und Gewerbs-Verhältnisse, 
ingleichen die Dauer des Aufenthaltes der betheiligten 
Personen zu berücksichtigen. 
29) Gesinde-Dienstbücher und Dienstzeugnise – 5 
für bloßes Visiren der Gestndedienstbüchen 1 
30) Paßlkareen — 8 
31) Jagdscheine nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. Mai 1853. 
g. 20. 
In ganz geringfügigen Polizei-Angelegenheiten treten die Ansätze des 
vorigen K. nur zur Hälfte ein. 
#. 21. 
Bei den unteren Polizei= und Verwaltungs-Behörden tritt an die Stelle 
der Sportel-Sätze unter 7, 8, 11, 13, 14, 23 des K. 19— jedoch unbeschadet der 
Sätze für Erlaubnißscheine“ zu Abhaltung öfentlicher Tänze, zu Ausstellung von 
Kunstwerken rc., zum Hausiren, für Gewerbescheine und Trauerlaubn#ßscheine 
— der Ansatz von 5 Gr. für jede Seite der Ausfertigung und an die Stelle 
des Satzes unter Nr. 16 gleichfalls ein Ansatz von 5 Gr.
	        
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