Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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ten-Gelder im Rechnungsamts-Bezirke dem Rentmeister Schmidt, die Verwal- 
tung der Forstgelder-Einnahme dem Assistenten Feierstein zugewiesen worden. 
Weimar am 18. Januar 1833. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Mit dem 1. Januar d. J. ist die bisherige Großherzogliche Kreis- 
Steuereinnahme zu Eisenach dergestalt aufgelöst worden, daß dieselbe nur 
noch die Beiziehung der aus vorigem Jahre rückständigen Steuern bis zum 
Deflnitiv-Ablieferungs-Termine, dem 15. k. M., zu besorgen und ihr Rech- 
nungswesen für das vorige Jahr zu erledigen hat. 
Hinsichtlich derjenigen Geschäfte dieser Stelle, welche nicht nach den H.H. 
39 — 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 den Rechnungsämtern zufallen, 
ist Folgendes angeordnet worden: 
A. Der zeitherige Kreis-Steuereinnehmer, jetzige Rechnungsamts-Adjunkt, 
Rentmeister Schmidt in Eisenach, hat persönlich zur eigenen Führung folgende 
Geschäfte übertragen erhalten: 
1) die Bestreitung aller Zahlungen für Rechnung der Zentral-Kassen in 
Weimar, jedoch, soweit nicht im Nachstehenden einer Ausnahme ausdrücklich er- 
wähnt wird, nur für den Bezirk des Rechnungsamtes Eisenach, nämlich: 
a) der Haupt-Staatskasse; 
b) der Staatsschulden-Tilgungskasse und für diese namentlich: 
die Einlösung ausgelooster Obligationen au porteur zu 3½% ohne 
Rücksicht auf den Rechnungsamts-Bezirk, 
die Einwechselung der Zins-Koupons von sämmtlichen durch Obliga- 
tionen au porteur verbrieften Anleihen, mit Ausnahme der vormals 
Königlich Sächsischen Schuld, ebenfalls ohne lokale Beschränkung, 
die Zahlung der Zinsen von den kündbaren Anleihen, von den Ren- 
ten-Kapitalen, den Dienst= und Pacht-Kautionen, 
die Rückzahlung gekündigter, auf den Namen der Darleiher lauten- 
der Kapitale; 
c) der Besoldungs= und Pensions-Kasse;
	        
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