8. 95.
In allen anderen Angelegenheiten treten folgende Ansätze ein:
1) für ein Kollegien-Mitglied,
wenn die Verrichtung nicht über Eine Stunde dauert
wenn sie über Eine, aber nicht über vier Stunden dauert
wenn sie länger, bis zu einem ganzen Tage dauert.
427
1 Thlr. — — Gr.
2
2) für einen Sekretar oder Sekretariats-Gehülfen, nach eöigen Zeitabstufung,
Anmerkung zu 8. 9# und 8.
immer zwei Dritttheile dieser Ansätze.
98. Wenn der Subaltern durch feste Gebalte bereits auch
für diese Verrichtungsgebühren entschädiget ist, werden letztere der Sportel-Kasse berechnet.
Diäten bei Verrichtungen außerbhalb der Flur des Wohnsitzes der Behörde.
I. Bei den Unterbehörden.
1) Dem Vorstande eines Einzelgerichtes (Justiz-Amtmann,
2
Stadtrichter), sowie dem Superintendenten, Land-Dekan
dem Aktarororororaaa
einem Archivar, Registrator, Auditor, Accessisten, Ko-
pisten, Sportel-Einnehhen
dem Vorstande eines Rechnungsamtes oder dessen Adjunkten
dem Assistenten, Accessisen
Nur halbtägige Diäten finden Statt bei allen Ex-
peditionen, welche mit Einschluß der Hinreise und der Zu-
rückreise innerhalb sech s Stunden beendiget werden.
Anfang und Ende der Reise, wie der Verrichtung
selbst, ist daher immer in dem Protokolle zu bemerken,
widrigenfalls nur ein halber Tag Diäten vergütet wird.
Für Nacht-Quartier, einschlüssig des Trinkgeldes: dem
Vorstande, dem Aktuar oder demjenigen, welcher dessen
Stelle versieht, ieden
Der Ansatz für Nacht-Quartier, einschlüssig des Trink=
geldes, umfaßt zugleich den etwaigen Aufwand für das
Geschäfts-Lokal, sowie für Licht und Heitzung; es bleibt
jedoch die spezielle Bescheinigung eines etwa nöthig ge-
wesenen Mehraufwandes vorbehalten.
Dauert die Abwesenheit zwar über Nacht, doch nicht
über Mittag des andern Tages, so erhöhet sich der Diäten=
Ansatz des vorigen Tages:
70
2 Thlr. — Gr.
1 10 =
1. —
1 15
1. —
— 20