Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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6) für die Beiwohnung einer gerichtlichen Eidesleistung Thlr. — Gr. 
in minderwichtigen Rechtsangelegenheiten aber nunr. — 20 
einschlüssig der Vorbereitung unter Nr. 5. 
Anmerkung. Diese Gebühr hat auch ein Stellvertreter des Land.Ra- 
biners anzusprechen. 
7) für den Besuch bei einem Gefanggeen 1. — 
8) für Begleitung zum Richtplage .... 2 —.= 
C, bei Eidesleistungen in der Synagoge: 
für den Land-Rabiner oder dessen Stellvertreter 1 —. 
in minderwichtigen und in geringen Untersuchungssachen 
.)[5)TT[ — . 20 
für den Klopernr — 5= 
für jeden Zunngen — 2 
Anmerkung. Die Ansätze der Diäten und Transport-Kosten, wo sie bei den Geschäften 
unter B und C vorkommen, sind dieselben wie unter 4. 
P. Staatsärztliche Gebühren. 
I. Verrichtungsgebühren. 
#§&#. 134. 
A. Gebühren der Mitglieder der Medizinal-Kommission: 
I. bei Abgabe von Gutachten in bürgerlichen Rechtssachen 
dem Referenen bi Thlr. — Gr. 
is - 
nach der Wichtigkeit oder Schwierigkeit der Sache; 
für die Mit-Votanten aber die Hälfte dessen, was der 
Referent erhält. 
II. Bei Kandidaten-Prüfungen 
1) jedes der Prüfung beiwohnende Mitglied der Prüfungs-Kommission: 
a) für die Prüfung eines Arztes zur Ausübung der Privat- 
Heilkunde oder der staatsärztlichen Funktionen 3 Thlr. — Gr. 
b) für die Prüfung eines Wundarztes erster Klasse 2 —. 
und wenn gleichzeitig oder später eine Prüfung in der 
Geburtshülfe dazukommt, wieder halb so viel, 
c) für die Prüfung eines Wundarztes zweiter Klasse - 
d) für die Prüfung eines Apothekers oder Provisors 3 — 
und außerdem das die praktischen Prüfungen im Labo- 
ratorium leitende pharmazeutische Mitglie 5 
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