Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Dabei für die vorkommenden Ausfertigungen und Niederschrif. 
ten die Ansätze der Klassen-Taxe (. 19) als Gebühr. 
Aumerkung 1. Die unter Ziffer 8 und 9 bezeichneten Gebübren beziehen sich nur auf 
die Steuer-Revisions-Beamten, da die übrigen verpflichteten Geometer zu diesen Arbei- 
ten nicht berechtigt fünd. 
Anmerkung 2. Neben den Gebühren unter Ziffer 6 find die bei Vermessungen und 
andereu Lokal--Expeditionen zum Kettenziehen, Steinsetzen oder zu sonstigen Handdiensten 
nöthigen Personen, ingleichen die Feldgeschwornen und Flurschützen noch besonders 
abzulohnen. 
B, Bei Grundstückszusammenlegungen treten für die verpflichteten und 
autorisirten Feldmesser folgende Gebührensätze ein: 
a) für die Neuaufnahme einer zu separirenden Flur, einschlüssig vollständiger 
Zeichnung der Brouillon-Karte, Fertigung der Flächenberechnung und Er- 
örterung der Eigenthumsverhältnisse: 
an) fuͤr jede Hofraithe.... 5P r. 6 FPf. 
bd) für jeden im 10004theiligen Maßstabe aufgenommenen 
Acker (ohne Gebäude). 5 Gr. — Pf. 
cc) für jeden im 2000theiligen Maßstabe aufgenommenen 
9. 
Akkeer; 
dd) bei zusammenhängenden größern Waldflächen für jeden 
Acker .. .........2- 
-4 
ce)außkrdemnochfürjedethem........ 
Anumerkung 1. Hilerneben ist die Löhnung der Kettenzieher, Feld- 
geschwornen, Steinseßer und etwa nsthigen Boten besonders zu 
vergüten, wogegen eine Entschädigung für Logls, Heitzung, Be- 
leuchtung 2c. des Geometers nicht zu leisten ist. 
Anmerkung 2. Dem Ermessen des Grohherzoglichen Staats- 
Ministeriums bleibt vorbehalten, eine entsprechende Modistzirung 
obiger Gebührensätze in solchen Fällen eintreten lassen, welche 
eine Abkürzung des Verfahrens gestatten, bezüglich eine besondere 
Ersparniß verursachen. 
b) für Kopirung einer vorhandenen Flurkarte: 
aa) für jeden Acker bei einer durchschnittlichen Parcellirung 
bis zu /1 Aker — 
bis zu ½ Acker 2 ·# *'“ r*“ r' r“ r' r“ 1 4 r' r 
bis zu 1 Acker " 4 " ½% "6 rl ½ " 4 ½ rl. 4 " 4 
über 1 Acker r“ v rm r' rmi re r—lo # * * 2 · – 
bb) für jede Hofraithhe 1 
Anmerkung. Dieselben Säße gelten für auszugsweise Kopirung 
finern Sluntarte, wobei jedoch in keinem Falle weniger zu zahlen 
ist als r. 
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