Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen--Weimar -Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 16. Februar 1853.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit dem 1. d. M. ist in Weida an die Stelle des aufgebobenen
Rentamtes und der Amts-Steuereinnahme daselbst ein Rechnungsamt getre-
ten, dessen Zuständigkeit sich über die Bezirke der beiden Großberzoglichen Justiz-
Aemter Weida und Berga, wie solche in der Ministerial-Bekanntmachung
vom 21. Juni 1850 (S. 557 u. folg. des Regierungs-Blattes v. J. 1850)
bezeichnet sind, erstreckt, und welchem die in den §.§. 39 bis 41 des Gesetzes
vom 5. März 1850 über die Neugestaltung der Staatsbehörden aufgeführten
Geschäfte, ingleichen die vereinigte Bezirks-Katasterführung von Weida und
Münchenbernsdorf übertragen worden ist.
Vorerst ausgeschlossen von den Funktionen des Nechnungsamtes bleiben die
Steuer-Lokal-Kommissionsgeschäfte in der Stadt Weida, welche bis auf Wei-
teres von dem Stadtgemeinde-Vorstande daselbst wie seither besorgt werden.
Die Veränderung hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand-
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen tritt dergestalt ein, daß die Ab-
lieferung der vor dem 1. d. M. fällig gewordenen Abgaben bis zum Definitiv-
Ablieferungs-Termine für 1852 noch an die seitherigen Obereinnahmen zu be-
wirken ist.
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