Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen, auch die öffentliche 
Kundmachung desselben befohlen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 6. Dezember 1853. 
½1 Carl Alexander. 
von Watzdorf. von Wydenbrugk. G. Thon. 
Ernst Müller. 
Gese 6 
über die Sporteln und Gebühren der 
Gerichts= und Verwaltungs- 
Behörden.