VBuhalt.
Seite des
Regierungs=
Blattes.
G.
Gefangene. Von denselben dürfen Sigebühren nicht verrechnet werden.
Gefangen- — zahlungspflichtige — diesen ist in allen Gefangenen- unstalten
vom 1. Januar 1854 an das Pfund Brot mit zehen Pennigen anzurechnen
—i Die Bildung einer evangelischen Kirchgemeinde für den Stadt= und
Amts-Bezirk Geisa als Filial-Gemeinde der Pfarrei Dermbacch.
Gemeinden. Vorschrift wegen des in denselben am z. und zur Nachtzeit
zu haltenden Wachedienseeeeeeee "„
Gemeeindevorstände- Handhabung ver Dris. Poligeiberwaltung durch
dieselen
General-Kommission für — grundherrlicher Rechte, deren Zusam-
mensetzung und Entscheidunneen . .. . . .... ..... ....
Geometer. Dienstvorschrift füͤr dieselben bei Privat-Messungen
Gepäck der mit der Post Reisenden.
Gerichtsstand — privilegirter — für Personen und Güter. Gesetz über
die Aufhebung desselben vom 14. März 1850. ODeklaration des F. 3 dieses
Gesetzes vom 3. Dezember 1853
Gesandtschaften und Konsulate — Großherzogliche im Tuslanbe so
wohl als die am Großherzoglichen Hofe beglaubigten auswärtigen Gesandt-
schaften und diplomatischen Agenten. — Mit denselben ist von sämmtlichen Groß-
herzoglichen Behörden nur durch die Vermittelung des Ministeriums der aus-
wärtigen Angelegenheiten Korrespondenz zu pflegen ......
Getreide. Siehe Zoll.
Greifswalde in der Provinz Pommern. Das dasige Haupt-Zollamt ist in
ein Neben-Zollamt erster Klasse verwandelt
Großherzog Carl Friedrich, Königliche Hoheit.
1) Hochstdessen Dayksagzung für die Feier seines 25jährigen Regierungs-Jubiläums
am 15. Juni 1833
2) Hoöchstdessen Ableben z# * Belvedere bei Weimar am 8. Juli 1853
früh 1#
3) — wegen Anlegung der Londestrauer um rn Höchstdenfelben.
4) Verbot des öffentlichen Tanzes und Musikhaltens wegen dieses Trauerfalles
5) Wiederaufhebung der Anordnung unter Nr. 3 und des Verbotes unter Nr. 4
Großherzog Carl Alexander, Koönigliche Hoheit.
1) Patent über Höchstdessen Regierungsantrit ... .. ..
2) Patent wegen Einberufung des vertagten dreizehenten ordentlichen Land-
tages zu einer außerordentlichen Versammlung Behufs der Leistung der
Huldigung
Grundbherrliche Rechte der Rittergutsbesitzer, Gemeinden oder anderer
Berechtigten; deren Ablösung ............ ..... ...
Gesetz über die Hastpflicht für dasselbe;
118.
359.
152.
29 — 32.
29 —32.
131.
143— 152.
333— 335.
355.
67.
130.
135.
157.
159.
159.
216. 304.
157.