Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen--Weimar. Eisenach.
Nummer 10. Weimar. 30. März 1853.
Ministerial-Bekanntmachungen.
II Es ist die Entschließung gefaßt worden, die Geschäfte der Steuer-
Lokal-Kommission in den Städten Blankenhain, Magdala und Remda, deren Be-
sorgung nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Oktober 1850 (Seite
656 des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) zeither bis auf Weiteres
den dortigen Gemeindevorständen noch zugewiesen war, vom 1. Juli d. J. an
dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Blankenhain mit zu übertragen, was
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 2. März 1853.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sachsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.
II. Nachdem beschlossen worden ist, die Geschäfte der Stener-Local-Kom-
mission in der Stadt Lobeda, deren Besorgung zeither bis auf Weiteres
dem dortigen Gemeindevorstande (K. 41 des Gesetzes über die Neugestaltung
der Staatsbehörden des Großherzogthumes vom 5. März 1850) noch zugewie-
sen war, vom 1. Juli d. J. an dem Großherzoglichen Steuer-Kommissar
Erbert zu Jena mit zu übertragen: so wird mit Bezug auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 8. Dezember 1851 (Seite 486 des Regierungs-Blattes
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