N 6
Regierungs. Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgar: Donnerstag den 31. Mai 1860.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einen von den Mitgliedern des Fürstlichen
Hauses Hobenlohr-Cangenbure abgzeschlossenen Familienvertrag. — Bekanntmachung, betreffend
die Zulassung weiterer Feuerr ft zum Geschäftebetrieb im Lande. — Bekanntmachung,
betreffend die Zulasung der Preußischen Nat llschaft in Stettin zur
Versicherung gegen Feuersgefahr. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit
an die Schedler'sche Familienstiftung.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der Justiz und des Innern.
Der Ministerien der Justiz und des Innern
Bekanntmachung, betreffend einen von den Mitgliedern des Fürstlichen Hauses Hohenlohe-Langenburg
abgeschlossenen Familienrertrag.
Von dem Fürsten Hermann von Hohenlobe-Langenburg ist ein zwischen seinem Bruver
und ihm unterm 21. April 1860 abgeschlossener Familienvertrag sammt Nachtrag vom
23. desselben Monats und Jahres Seiner Königlichen Majestät unterthänigst vor-