Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

124 
Es wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Be- 
merken, daß die Verpflichtung und die Einweisung des Auditors Born rücksicht- 
lich seiner gedachten Funktion am 23. d. M. erfolgt ist. 
Weimar am 28. Juli 1855. 
Großberzoglih Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
III. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 6. Juli 1854 
bringen wir hiermit zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publi- 
kums, daß in Behinderungsfällen des zur Führung des Gegenbuches bei der 
Großherzoglichen Haupt-Staatskasse beauftragten Großherzoglichen Finanz-Buch- 
halters Krumbholz in dieser Beziehung die Vertretung desselben dem Groß- 
herzoglichen Ministerial-Accessisten Premßler vom 1. August d. J. ab übertra- 
gen worden ist. 
Weimar am 29. Juli 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
IV. Von der Königlich Preußischen Staatsregierung ist dem Nebengoll- 
amte 1 zu Seidenberg, im Haupt-Amtsbezirke Görlitz, die unbeschränkte Be- 
fugniß zur Ausstellung von Begleitscheinen 1 über die aus Böhmen einge- 
henden Waaren ertheilt worden. 
Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 
1854 wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. Juli 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
V. Nach einer anher gelangten Anzeige hat die Feuerversicherungs-An- 
stalt Borussia in Berlin am 23. Juli d. J. ihre Auflösung in statutenmä- 
ßiger Form beschlossen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.