Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 1. Weimar. 3. Januar 1836.
Ministerial-Bekanutmachung.
Nachdem zwischen den hohen Staatsregierungen des Großherzogthumes
Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzogthumes Sachsen-Meiningen und des Her-
zogthumes Sachsen-Coburg-Gotha am 16. Oktober d. J. zu Meiningen ein
Vertrag, den Bau und den Betrieb der Werra-Eisenbahn betreffend, abgeschlos-
sen worden ist und die hierüber ausgefertigten Ratifikations-Urkunden ausgewech-
selt worden sind: so wird dieser Vertrag nebst seinen Beilagen, nämlich
A. dem Entwurfe einer Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die
Werra-Eisenbahngesellschaft,
B. dem Entwurfe des Statuts der Werra-Eisenbahngesellschaft,
C. dem Entwurfe zu dem Vertrage zwischen der Direktion der Thüringschen
Eisenbahngesellschaft und dem Verwaltungsrathe der Werra-Eisenbahn-
gesellschaft uber den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Werra-
Eisenbahn nebst Zweigbahn,
hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der getreue
Landtag zur Ausführung dieses Vertrages seine Zustimmung, insoweit die-
selbe verfassungsmäßig erforderlich war, ertheilt hat.
Weimar am 21. Dezember 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
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