Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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vorstande zu Münchenbernsdorf der Auftrag zur Anordnung und Uebernahme 
von Schub-Transporten, ingleichen die Ermächtigung zur Ausstellung von Pässen 
(ledoch mit Ausnahme der Paßkarten) zu Reisen innerhalb der zum deutschen 
Bunde gehörigen Staaten an Bewohner des Ortes Münchenbernsdorf — Bei- 
des bis auf Widerruf — ertheilt worden ist. 
Weimar am 14. Mai 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
VI. Von der Königlich Sächsischen Staatsregierung ist dem dortigen 
Nebenzollamte 1 zu Klingenthal, Haupt-Amtsbezirk Eibenstock, die Er- 
mächtigung zum Begleitscheinwechsel mit den Königlich Preußischen Haupt- 
Steuerämtern zu Magdeburg und Halle ertheilt worden, was unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September 1854 (Seite 
333 des Regierungs-Blattes) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 17. Mai 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Fahr-Postsen- 
dungen nach Paris bei Beförderung über Aachen und Belgien mittelst 
der Eisenbahnlinie über Lüttich, Namur, Charleroi, Erquelinnes und 
St. Quentin nunmehr frankirt oder unfrankirt abgesendet werden können. 
Ueber die Taxbestimmungen auf diesem Versendungswege geben die Post- 
ämter Auskunft. 
Auch können auf Päckereien (jedoch nicht auf Briefe) nach Belgien, so- 
wie nach Großbritannien und Irland bei Beförderung über Belgien, Vor- 
schüsse nach den für den innern Post-Vereinsverkehr geltenden Bestimmungen 
nachgenommen werden. 
Weimar am 14. Mai 1856. 
Großherzoglich l½½„2 (Ober= Postinspektion. 
bach.
	        
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