Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eifenach. 
  
Nummer 16. Weimar. 21. Juni 1886. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Die von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, gnädigst vollzogene 
Konzessions-Urkunde für die Sächsisch-Thüringische Kupfer-Bergbau= und 
Hütten-Gesellschaft und das landesherrlich bestätigte Statut derselben wird hier- 
durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kunde gebracht, daß die Gesellschaft 
durch die erfolgte zur Genüge nachgewiesene Zeichnung der Hälfte des Grund- 
Kapitals (P. 3 des Statuts) in Wirksamkeit getreten ist und daß in Folge der 
höchsten Ortes genehmigten Beschlüsse der Gesellschaft 
a) der Absatz 4 im K. 22 des Statuts ausfällt und 
b) unter Wegfall der betreffenden Bestimmungen des F. 23 des Statuts 
die Wahl von fünf Mitgliedern des ersten Verwaltungsrathes durch die 
Aktionäre geschehen ist und, wenn während der ersten fünf Jahre ein 
Mitglied des Verwaltungsratbes ausscheidet, die übrigen Mitglieder des- 
selben das neu eintretende Mitglied zu wählen haben. 
Weimar am 6. Juni 1856. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
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