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II. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministe-
riums erfolgt gegenwärtig die Ausstellung der Legitimations-Schetne für Fabri-
kanten und Handelsreisende Behufs Erlangung steuerfreier Gewerbsscheine zum
Aufsuchen von Waarenbestellungen und zum Waarenaufkauf in anderen Ver-
einsländern nach den vereinbarten Formularen (Bekanntmachung der vormali-
gen Großherzoglichen Landes-Direktion vom 7. Mai 1835, Regierungs-Blatt
S. 55 folg.) im Großherzogthume Luremburg durch den Großherzoglichen General-
Verwalter der Finanzen; im Fürstenthume Lippe durch die Magistrate in den Städten
Detmold, Lemgo, Blomberg, Horn, Salzuflen, Barntrup und Lage, durch die
Justiz= und Verwaltungs-Aemter Detmold, Lage, Oerlinghausen, Schötmar,
Varenholz, Hobenhausen, Brake, Sternberg, Blanberg, Schieder, Schwalen-
berg, Horn und Lipperoda; in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont
durch die Kreisräthe zu Mengeringhausen, Korbach, Wildungen und Pyrmont;
im Herzogthume Anhalt-Dessau-Köthen durch die Kreis-Steuerämter zu Dessau,
Köthen und Zerbst, sowie durch die Untersteuerämter, und im Herzogthume
Anhalt-Bernburg durch die Herzogliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Handelsreisende aus anderen Vereinsländern, welche im Großherzogthume
Luremburg Waaren aufkaufen, oder Bestellungen suchen wollen, bedürfen dazu
keiner besonderen Erlaubniß.
In den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont werden die steuerfreien
Gewerbescheine nach dem verabredeten Muster gleichfalls durch die oben bezeich-
neten Behörden im Herzogthume Anhalt-Dessau-Köthen durch die genann-
ten Kreis-Steuerämter, im Herzogthume Anhalt-Bernburg ebenfalls durch
die Herzogliche Regierung, Abtheilung des Innern, ertheilt.
Vorstehendes wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. November 1856.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
III. Zur Beseitigung von Zweifeln über das zweckmäßigste Verfahren
zur Verhütung der Weiterverbreitung der neuerlich auch in manchen Gegenden
des Großherzogthumes häufiger vorgekommenen Pferderäude durch Gegenstände,
welche mit den von dieser Krankheit befallenen Thieren in näherer Berührung
gewesen sind, wird Folgendes hierdurch angeordnet.