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a) durch die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft:
1) der Kammerherr Ludwig Wilhelm Julius August Freiherr von Boy-
neburg-Lengsfeld auf Weilar;
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigenthumes von
wenigstens eintausend Thalern jährlicher Rente:
2) der Königlich Sächsische geheime Kriegsrath a. D. Göttling von
Abendroth auf Wenigenauma,
3) der Fürstlich Reußische Landkammerrath Ernst Thümmler auf
Cospoda,
4) der Gutsbesitzer Rudolph Markscheffel zu Farnroda,
5) der Rittergutsbefitzer Franz Wagner auf Gütterlitz;
J%) durch die Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus anderen Quel-
len, als dem Grundbesitze, ein jährliches Einkommen von wenigstens ein-
tausend Thalern beziehen:
im I. Verwaltungsbezirke:
6) der Hof-Advokat Heinrich August Hermann Brenner zu Weimar,
im II. Verwaltungsbezirke:
7) der Partikulier Julius Junge zu Apolda,
im III. Verwaltungsbezirke:
8) der Kreisgerichtsrath Julius Fischer zu Eisenach,
im IV. Verwaltungsbezirke:
9) der Advokat Robert Stapff zu Kaltennordheim,
im V. Verwaltungsbezirke:
10) der Kaufmann und Fabrikbesitzer Edusrd Hagenbruch zu Weimar;
d) durch die allgemeinen Wahlen im ganzen Großherzogthume:
im I. Wahlbezirke:
11) der Advokat Hugo Friedrich Fries zu Weimar,
im II. Wahlbezirke:
12) der Bezirks-Direktor Thuiskon Friedrich Sachse zu Weimar,
im III. Wahlbezirke:
13) der Bürgermeister Johann Heinrich Karst zu Stotternheim,