Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 21. Weimar. 9. August 1837. 
Ministerial-Bekauntmachungen. 
I. Auf dem Grunde der Bestimmung im §. 19 des Gesetzes über die 
Militär-Dienstpflicht vom 27. Juni dieses Jahres hat das unterzeichnete 
Staats-Ministerium beschlossen, das Großherzogthum in drei und zwanzig Mu- 
sterungs= und Verloosungs-Bezirke einzutheilen, mit der weiteren Bestim- 
mung, daß 
A. im I. Verwaltungsbezirke: 
der 1. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk den Stadtgerichts-Bezirk Wei- 
mar mit dem Musterungsorte Weimar, 
der 2. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Am- 
tes Weimar mit dem Musterungsorte Weimar, 
der 3. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Am- 
tes Großrudestedt mit dem Musterungsorte Großrudestedt, 
der 4. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften der Justiz-Aem- 
ter Berka a./J. und Vieselbach mit dem Musterungsorte Nohra, 
der 5. Musterungs= und Verloosungs-Bezirk die Ortschaften des Justiz-Am- 
tes Blankenhayn und der Justizamts-Kommission Remda mit dem Mu- 
sterungsorte Blankenhayn, 
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