Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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#  n  h  a  lLt.  Regierungs=Blattes.

Hausir-Erlaubnißscheine.  Der  Gemeindevorstand  zu  Berka  a.  d.  Werra
wird  zu  deren  Ausstellung  für  den  dasigen  Stadtflecken-Bezirk  ermächtiget9.
Heiliger,  Kaufmann  zu  Aachen.  Siehe  Godin.
Hevpda.  Von  der  dasigen  Kirche  und  Pfarrei  wird  der  Fürstlich  Schwarzburgsche
  Filial-Ort  Bücheloh  getrennt,  und  es  werden  mit  derselben  die
biöher  zur  Fürstlichen  Schwarzburgschen  Kirche  und  Pfarrei  Reinöfeld  gehoͤrigen
  Filiale  Schmerfeld  und  Wipfta  vereiniget  .  263.
Hof-Kapelle  und  Hof-Theater.  Die  Errichtung  einer  General-  Jaten.
danz  uͤber  dieselben  als  einer  selbststaͤndigen  Behörde  .  ...  264.
Hohenzollernsche  Lande.  Siehe  Bier  und  Malz.
Holzhauer  zu  Zillbach.  Die  für  dieselben  gegelnort“  Unterstützungskasse  erhalt
  die  Rechte  einer  juristischen  PHersoooaoaa  .  41.
Z.
Jägermayer  zu  Wien;  dessen  Erfindungs-Patent  auf  eine  Art  von  Seifenwäsche
  und  Seifenbédern  für  Wolle  und  Zeuiess  108.
Kaffee  -Brennapparat  und  Kaffec  =  Präparationsmetbode.
Verlängerung  des  dem  Spangenberg  zu  Trachenberge  bei  Dresden  ertheilten
  Erfindungs-Patentess  .  .  .  .  .  ...  11.
Kasse-Revisionen.  Siehe  Revisionen.  ·
Führung  für  die  Orte  Kleinkrsbitz  und  Naschhausen  16.
.  Führung  für  mehre  Ortschaften  des  Amtsbezirkes  Großrudestedt  41.
Führung  für  mehre  Ortschaften  des  Amtsbezirkes  Weimar  74.
Führung  für  die  Ortschaften  Heichelheim,  Hohlstedt,  Kleincromsdorf
  und  Kleinobringnen.  232.
Kataster=  Führung  für  den  Ort  Großeromsdorrr  263.
Katholische  Kirchen  und  Schulen.  Gesetz  uͤber  das  Verhaͤltniß  der-  43—46
selben.  —t--s
Kranke  —  arme  —  Vorschriften  über  deren  Aufnahme  in  die  Landes-Kran-  74.
kenhaͤuser  ..........................................................  332.
Kriegskosten-Kasse.  Siehe  Gegenbücher.
T.
Landesgewicht  —  allgemeines  —  Gesetz  über  die  Einführung  desselben  233—235.

Landes-Krankenhäuser.  Siehe  Kranke.