Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

ARuhalt.

Seite  des
Regierungs-.

 

4)  Nachtrag  d.  J.  Weimar  vom  18.  Mai  1857  zu  der  Verordnung  vom
17.  November  1840  über  den  Umlauf  fremder  Münzen  in  dem  Großherzogthueeeeennn....


U.

Neapel  —  Koönigreich  —  Siehe  Sicilien.

Neustadt  an  der  Orla.  Siehe  Post.

Neustädtscher  Kreiskasse=  Verein.  An  dessen  Stelle  tritt  mit  denselben
  Rechten  und  Verbindlichkeiten  der  Verein  der  Rittergutsbesitzer  des
Neustaͤdtschen  Kreises  ..  .  .  ...

G.

Obligationen  au  porteur  —  Großherzogliche  —  Zur  Einloͤsung

der  fälligen  Koupons  derselben  sind  außer  der  Staatsschulden  =  Tilgungskasse

alle  Rechnungsaͤmter  ermaͤchtiget  ..  .....
Ofen  —  neu  construirter  von  dem  Toͤpfermeister  Boͤhme  zu  Jena;  dessen  Erfindungs-
  Patent  .

Pferde,  deren  Ausfuhre  aus  dem  Großherzogthume  uͤber  die  Grenzen  gegen
das  Zollvereins-Ausland  wird  verboten  und  dieses  Verbot  wieder  aufgehoben
Pferdsdorf  aus  dem  Bestellbezirke  des  Postamtes  Eisenach  ausgeschieden  und

demjenigen  der  Post-Kollektion  Creuzburg  zugewiesen
Planuimeter  —  verbesserter  —  Erfindungs-Patent  hierauf  für  Chr.  Trunk
in  Eisenachttttt)t):
Post  von  Gera  über  Weida  nach  Greiz.  Erhöhung  des  Personengeldes  auf
derseleen...t
Post  —  Fahrpost  —  deren  Kurs  von  Vacha  nach  Hünfeld  und  umgekehrt
über  Geiesesesanaaaa  ..  .  ...
Post.  Kurs  der  zweiten  Coburg-Geraer  und  der  zweiten  Gera-Coburger  über
ekdq.......................................·...................·

Post.  Herstellung  einer  zweiten  Fahrpost  zwischen  Apolda  und  Neustadt  a.  d.  Orla
Post-Pagquete,  deren  Bestellgebuͤhren  ..4
Postsendungen  nach  Landorten.  Vorschrift  wegen  deren  Abgabe  und  Aufbewahrung

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Presse.  Gesetz  vom  23.  Juni  1857  zur  Ausführung  des  Bundesb-  schusses

Blattes.

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78.

13.

108.

21.

6.  22.

260.

104.
264.
271.
272.
74.

35.

 

vom  6.  Juli  1854  über  die  Verhinderung  des  Mißbrauches  der  Presse.

89—99.