Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Anmerkung. Wird bei den gußeisernen Gewichtstücken der Justir-Pfrop- 
Fen nicht mit zur Aichung gebracht, so ist derselbe extra zu vergüten: 
bei dem ½/1, ½, 1 Centner mit 1 Sgr. 
20, 10, 5 Plundstic ". ½ 
3, 2, 1 . ½ 
8. 20. 
Hinsichtlich der Decimal- und Münz-Gewichte (F. 16 und H. 18) ist der in 
der Verordnung vom 7. Oktober 1853 enthaltene Tarif für den Ober- 
Aichmeister bis auf Weiteres ungeändert in Anwendung zu bringen. 
Weimar am 27. Januar 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Ministerial-Bekanutmachung. 
Von dem unterzeichneten Ministerial-Departement wird hiermit zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß die Preise des Vieh salzes auf den zur Salz= 
versorgung des Großherzogthumes zugezogenen Salinen für die Tonne zu Vier- 
hundert Pfund Netto Kölnischen Gewichtes dermalen 
aus Kochsalz bereitetes 
Viehsalz, einschlössig 
des vorschristmäßigen Ju- 
sotzes von Zwei Pfund 
kupferfreiem Gisenoryd und 
Vler Pfund gepulverlem 
schwarzes und gel- Wermuthskraut auf je 
bes Salz. 394 Pfund. 
auf der Saline Luisenhall bei Stotternheim 2 Thlr. 20 Sgr. 3 Thlr. 22 Sgr. 
20 3 
auf der Saline Ober-Neusullhlga. 2 „ 20 „ „ 20 „ 
auf der Saline Frankenhausen 3 „ — „ 3 „ 16 „ 
auf der Saline Artern .. „ — „ 2 „ 13 „ 
auf der Saline Heinrichshall bei 2 7 „ 5 „ 3 „ 22 „ 
auf der Saline Salzungen 3 „ 5 „ 3 „ 20 „ 
auf der Saline Ernsthall bei Buffleben — „ — 3 20 
betragen, darunter aber auch etwaige Kosten für ie Verbleiung, bder 
Transport-Bezettelung der betreffenden Salzladungen mit begriffen sind. 
Weimar am 20. Januar 1858. 
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
hon. 
Druuck der Hof- Vuchdruckerei in Weimar.
	        
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