Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Anmerkung.  Wird  bei  den  gußeisernen  Gewichtstücken  der  Justir-Pfrop-Fen
  nicht  mit  zur  Aichung  gebracht,  so  ist  derselbe  extra  zu  vergüten:
bei  dem  ½/1,  ½,  1  Centner  mit  1  Sgr.
20,  10,  5  Plundstic  ".  ½
3,  2,  1  .  ½
8.  20.

Hinsichtlich  der  Decimal-  und  Münz-Gewichte  (F.  16  und  H.  18)  ist  der  in
der  Verordnung  vom  7.  Oktober  1853  enthaltene  Tarif  für  den  Ober-Aichmeister
  bis  auf  Weiteres  ungeändert  in  Anwendung  zu  bringen.

Weimar  am  27.  Januar  1858.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

Ministerial-Bekanutmachung.

Von  dem  unterzeichneten  Ministerial-Departement  wird  hiermit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Preise  des  Vieh  salzes  auf  den  zur  Salzversorgung
  des  Großherzogthumes  zugezogenen  Salinen  für  die  Tonne  zu  Vierhundert
  Pfund  Netto  Kölnischen  Gewichtes  dermalen

aus  Kochsalz  bereitetes
Viehsalz,  einschlössig
des  vorschristmäßigen  Jusotzes
  von  Zwei  Pfund
kupferfreiem  Gisenoryd  und
Vler  Pfund  gepulverlem
schwarzes  und  gel-  Wermuthskraut  auf  je

bes  Salz.  394  Pfund.

auf  der  Saline  Luisenhall  bei  Stotternheim  2  Thlr.  20  Sgr.  3  Thlr.  22  Sgr.
20  3

auf  der  Saline  Ober-Neusullhlga.  2  „  20  „  „  20  „
auf  der  Saline  Frankenhausen  3  „  —  „  3  „  16  „
auf  der  Saline  Artern  ..  „  —  „  2  „  13  „
auf  der  Saline  Heinrichshall  bei  2  7  „  5  „  3  „  22  „
auf  der  Saline  Salzungen  3  „  5  „  3  „  20  „
auf  der  Saline  Ernsthall  bei  Buffleben  —  „  —  3  20

betragen,  darunter  aber  auch  etwaige  Kosten  für  ie  Verbleiung,  bder
Transport-Bezettelung  der  betreffenden  Salzladungen  mit  begriffen  sind.
Weimar  am  20.  Januar  1858.
Großberzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
epartement  der  Finanzen.
hon.

Druuck  der  Hof-  Vuchdruckerei  in  Weimar.