Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1861. (45)

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Zoll=  und  Steuer-Stellen.  Uebersicht  derjenigen,  welche  in  den  Staaten
  des  Zollvereines  zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ermächtiget  find.  165—195.
Zoll-Tarif  —  Vereins-Zoll-Tarif  —  Gesetz  über  dessen  Abänderung.  6
Zucker.  Uebereinkunft,  Gesetz  und  Bekanntmachung  wegen  Vergütung  der
Steuer  für  ausgeführten  Rübenzucker,  Besteuerung  des  Zuckers  aus  é%2  120.
trockneten  Rüben  und  Verzollung  des  ausländischen  Zuckers  und  Sprops  157—162.

Vorstehendes  Repertorium  ist  in  Folge  des  bei  Errichtung  des  Großherzoglichen
  Regierungs-Blattes  erschienenen  höchsten  Patents  vom  18.  März  1817  und
gemäß  der  Verordnung  vom  2.  März  1832  (Regierungs-Blatt  vom  Jahre  1817
Seite  2,  Nr.  7  und  vom  Jahre  1832  Seite  13,  Nr.  4)  bearbeitet  und  abgedruckt
  worden.

Weimar  am  31.  Dezember  1861.

Die  Redaktion  des  Großherzoglichen  Regierungs-Blattes.
Dr.  Ernst  Müller.