Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

679

Besiand-Theile  des  Einkommene.

Geld=Bekrag.


f.  g.

 

B.  Nicht  fixirter

Grund-Gesälle.
Zehenden  und  Theilgebühren.

Davon:
Einzugs  Kosten  nach  derselben.  Berechnung:

1812  10  fl.  15  kr.

1818  “  2  9  st.  57  kr.

1819  ·  "  *  "%  "  ·  8  fl.  30  kr.

18  fl.  41  kr.

ad  3  2  r—  *  r*  9  fl.  54  kr.
Bleibe  reiner  Ertrgg

C  ZJufällige:

Der  Umerzeschn##e  ist  zugleich  ausübender  Rechtsgelehrter,  und  hat  als

solcher  eine  jährliche  Einnahme,  nach  der  Erfahrung  des  letzten

v  **  *  *  *  #  *  *

Jahrs,  n
Als  Ratbeschreiber  bezleht  er  von  der  ihm  überttagenen  Stellung  der  Gemeinde=
  und  Selfts-Rechnunen

5816

50—

 

 

 

358|16