Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Die Fürstlich Schwarzburgische Telegraphen -Verwaltung versieht das ge- 
nannte Aufsichts-Personal zu diesem Zwecke mit den erforderlichen Unterweisungen 
und Materialien. 
Die Fürstlich Schwarzburgische Telegraphen-Verwaltung hat bezüglich der 
Ueberwachung und wegen Beseitigung von Beschädigungen, welche an denjenigen 
Strecken der Telegraphen= Linie vorkommen, die längs Kommunal-Wegen geführt 
sind, sich zunächst mit den Kommunen zu verständigen, jedoch tritt auch hier nach 
Maßgabe des Artikel 2 die Großherzoglich Sächsische Regierung vermittelnd ein, 
sobald die gedachte Verwaltung auf Schwierigkeiten stoßen sollte. Urkundlich aus- 
gefertigt. 
Weimar am 1. Mai 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Rudolstadt am 9. Mai 1863. 
Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. 
64 von Bertrab. 
II. Nachdem im Bereiche des Großherzoglichen Justiz-Amtes zu Berka 
a./J. eine Bezirks-Katasterführung einzurichten und dem Grohherzoglichen 
Rechnungsamte daselbst zu übertragen beschlossen worden ist, demzufolge auch 
zunächst die Ueberweisung der Kataster über die Stadtflur Berka a./J., über die 
Fluren von München, Bergern, Meckfeld, Rohda und das Büslebener 
Holz, sowie von Hain an das genannte Großherzogliche Rechnungsamt stattge- 
funden hat: so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 29. Mai 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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