Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 11. Juli 1863. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit der Großherzog am 21. Oktober 1857 die 
nachstehenden Statuten der unter dem Namen: 
„Aktien- Branverein zu Vacha“ 
errichteten Aktien-Gesellschaft landesherrlich zu bestätigen, auch der genannten Ge- 
sellschaft die Rechte einer juristischen Person zu verleihen und neuerdings dem zu 
§. 6 jener Statuten von der General-Versammlung des erwähnten Vereins am 
14. September 1858 gefaßten, wie folgt lautenden Beschlusse: 
„Das zur Erweiterung des Brauereibetriebes um 300 bis 400 Eimer 
„Lagerbier und zur Vergrößerung des Felsenkellers um weitere 50 Faß 
„Lagerraum sowie zum Ankauf des Konrad Herbstschen s. g. Neubaugebäu- 
„des erforderliche Gesammt-Kapital von Zwei Tausend Fünf Hundert Tha- 
„lern ist durch eine zweite Aktien -Ausgabe und zwar mit Ein Hundert Stück 
„von je Zwanzig fünf Thalern aufzubringen und zu beschaffen“ 
gleichfalls die höchste Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruht haben; so wird dieses 
hierdurch in Gemäßheit der betreffenden Bestimmungen in den §.S. 20 und 41 
des Gesetzes, die Einführung des allgemeinen deutschen Handels-Gesetzbuches betref- 
fend vom 18. August 1862 — S. S. 7 und 12 flg. Band II des Regierungs- 
Blattes von 1862 bezüglich nachträglich öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 10. Juni 1863. 
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
L. von Helldorff. 
18
	        
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