Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 15. Weimar. 11. Juli 1863.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem Se. Königliche Hoheit der Großherzog am 21. Oktober 1857 die
nachstehenden Statuten der unter dem Namen:
„Aktien- Branverein zu Vacha“
errichteten Aktien-Gesellschaft landesherrlich zu bestätigen, auch der genannten Ge-
sellschaft die Rechte einer juristischen Person zu verleihen und neuerdings dem zu
§. 6 jener Statuten von der General-Versammlung des erwähnten Vereins am
14. September 1858 gefaßten, wie folgt lautenden Beschlusse:
„Das zur Erweiterung des Brauereibetriebes um 300 bis 400 Eimer
„Lagerbier und zur Vergrößerung des Felsenkellers um weitere 50 Faß
„Lagerraum sowie zum Ankauf des Konrad Herbstschen s. g. Neubaugebäu-
„des erforderliche Gesammt-Kapital von Zwei Tausend Fünf Hundert Tha-
„lern ist durch eine zweite Aktien -Ausgabe und zwar mit Ein Hundert Stück
„von je Zwanzig fünf Thalern aufzubringen und zu beschaffen“
gleichfalls die höchste Bestätigung zu ertheilen gnädigst geruht haben; so wird dieses
hierdurch in Gemäßheit der betreffenden Bestimmungen in den §.S. 20 und 41
des Gesetzes, die Einführung des allgemeinen deutschen Handels-Gesetzbuches betref-
fend vom 18. August 1862 — S. S. 7 und 12 flg. Band II des Regierungs-
Blattes von 1862 bezüglich nachträglich öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 10. Juni 1863.
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
L. von Helldorff.
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