Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Statut 
des Aktien-Brauvereins zu Vacha. 
I. Allgemeine Bestimmungen. 
§. 1. 
Der Aktien-Brauverein bezweckt, durch Förderung des Bierbrauerei-Betriebes 
der Stadt Vacha zu bewirken, daß ein gutes preiswürdiges Bier geliefert wird, 
auf diese Weise der Konkurrenz entgegen za treten, indem er das Einbringen frem- 
der Biere in den Bezirk der Stadt Vacha möglichst zu beschränken und dadurch, 
sowie durch den Verkauf des gebrauten Bieres nach Auswärts das städtische Ein- 
kommen aus der Brauerei nach Kräften zu vermehren sucht. 
g. 2. 
Der Aktien-Brauverein führt den Namen: „Aktien -Brauverein zu Vacha“ 
und ein mit diesem Namen versehenes besonderes Geschäftssiegel. 
5. 3. 
Der Aktien -Brauverein hat die Eigenschaften, Rechte und Pflichten einer 
juristischen Person. 
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8. 4. 
Jeder der Stadt Vacha angehörige Bürger hat das Recht, sich an diesem 
Unternehmen durch Zeichnung von einer oder mehreren Aktien zu betheiligen. Durch 
die Zeichnung der Aktien unterwirft sich derselbe stillschweigend den Bestimmungen 
diefer Statuten. 
II. Aktien--Kapital. 
8. 5. 
Der Aktien-Brauverein wird mit einem für seine Verbindlichkeiten ausschließ- 
lich haftenden Aktien-Kapitale begründet. 
S. 6. 
Das Aktien-Kapital ist auf 3500 Thaler festgesetzt und wird durch Aktien 
zu je 25 Thlr. aufgebracht. Bei einer zweiten und weiteren Aktien-Ausgabe sind 
zunächst diejenigen Bürger, welche bereits Aktien besitzen, je nach dem Verhältniß 
der Zahl ihrer Aktien zur Zeichnung berechtigt. 
S. 7. 
Die Aktien lauten auf den Namen des Zeichnenden und werden unter fort- 
laufenden Nummern nach dem anliegenden Schema A ausgefertigt und in ein 
Aktien -Buch eingetragen, in welchem der Inhaber der Aktie, die Zahl der von 
ihm gezeichneten Aktien, der Einzahlungstermin, der Tag der erfolgten Zahlung
	        
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