Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Ministerial. Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Großherzoglichen 
Staats-Ministeriums vom 12. Juli 1859 wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß auf Grund beigebrachter Gutachten und Zeugnisse die Verwen- 
dung der in der Fabrik von Rudolph Kapyser früher J. F. Feddersen und Co. zu 
Harburg gefertigten Dachpappe zur Eindeckung von Dächern auch ohne Beibring- 
ung der in der gedachten Bekanntmachung erwähnten besondern Bescheinigung bis 
auf Widerruf gestattet worden ist. 
Weimar am 2. Juni 1863. 
Großberzoglich Saächsisches Staats-Ministerirm, 
epartement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
II. Im Einverständnisse mit den Herzoglichen Staatsregierungen von Sachsen- 
Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha wird als Nachtrag zu dem unterm 30. 
August 1858 (Reg. Blatt S. 243 p.) bekannt gemachten Bahn-Polizei-Reglement 
für die Werra-Bahn §. 15 mit der dazu gehörigen Beilage A, auf höchsten Be- 
fehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, verordnet: 
1) Die durch die Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Januar d. J. (Reg. 
Blatt S. 20.) unter 1 §.S. 1 bis 5 für den Transport von Petroleum 
auf der Thüringischen Eisenbahn ertheilten Vorschriften gelten auch für 
den Transport auf der Werra-Bahn. 
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften auf der Werra-Bahn unterliegt 
der Bestrafung nach Maßgabe des §. 8 der als Beilage A zum §. 15 
des Bahn-Polizei-Reglements gehörigen besonderen Vorschriften über Ver- 
sendung chemikalischer Präparate u. s. w. 
Weimar am 3. Juni 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
### 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.