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III. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, sind dem Weimarer
Lokal-Vereine der deutschen Kunstgenossenschaft die Rechte einer juristischen Person
gnädigst ertheilt worden.
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 10. Juni 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Junern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
IV. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben, auf erstatteten Vortrag in
Höchstihrem Gesammt-Ministerium, das dem Baumeister Friedrich Hoffmann zu
Berlin und dem Stadtbaurathe A. Licht zu Danzig unterm 4. April 1860 für
die Dauer von fünf Jahren ertheilte Erfindungspatent auf
„einen ringförmigen Ofen zum unausgesetzten Betriebe bei dem Brennen
von Ziegeln und andern Gegenständen“ (Regierungs-Blatt vom Jahre 1860
Seite 32)
in Folge dießfallsiger Vorstellung der genannten= Patent-Inhaber auf weitere zehn
Jahre von Ablauf der obigen Zeitbestimmung, mithin bis zum 4. April 1875
zu verlängern geruht, vorbehältlich jedoch der Zurückziehung dieser Patent-Verlänge-
rung, wenn solches durch inzwischen eintretende Aenderungen in der bezüglichen
Gesetzgebung des Großherzogthumes sich nöthig machen sollte.
Nachdem die dießfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
im Uebrigen auch für die fragliche Verlängerung des erwähnten Patents alle in
dem letztern selbst ausgesprochenen Voraussetzungen und Beschränkungen gelten.
Weimar am 15. Juni 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium,
epartement des Innern.
Für den Departements-Chef.
J. von Helldorff.
V. Nachdem höchsten Orts genehmigt worden ist, daß vom 1. Juli d. J.
an der Ort Unterellen, Amtsbezirks Gerstungen, von dem Bezirke der Salz-
niederlage zu Berka a./W. abgezweigt und dem Bezirke der Salzniederlage zu
Eisenach einverleibt werde: so wird solches mit Rückbezug auf die Ministerial-