Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Bekanntmachung vom 15. Dezember v. J. Seite 231 des Regierungs-Blattes 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 15. Juni 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld. 
VI. Nachdem die nachgenannten Innungen: 
1), die Bäcker= und Fleischer-Innung zu Stadtremda, 
2) die Seiler-Innung zu Weimar, 
3) die Tuchmacher-Innung zu Weimar, 
4) die Seiler-Innung in Jena, 
5) die Schneider-Innung zu Buttelstedt, 
6) die Schneider-Innung zu Stadtberga, 
7) die Weber-Innung zu Stadtberga 
ihre Auflösung beschlossen und die dießfallsigen Verhandlungen stattgefunden haben: 
so wird auf Grund der Ausführungsverordnung vom 12. November 1862 zur 
Gewerbeordnung, §. 52, die Aufhebung der juristischen Persönlichkeit gedachter 
Innungen hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 3. Juli 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
Bekanntmachung. 
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Genehmigung des 
Großherzoglichen Staats-Ministeriums die postmäßige Entfernung von Jena nach 
Eisenberg auf 3¼/4 Meilen festgestellt worden ist und unter Zugrundlegung dieser 
Entfernung auch das Personengeld bei der Weimar-Gerger-Personenpost nach dem 
Satze von 6 Sgr. pro Meile einschließlich aller Gebühren auf der fraglichen 
Strecke Jena-Eisenberg erhoben werden wird. 
Weimar am 4. Juli 1863. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
Druk der Hof-Buchdruckerei in Weimar.
	        
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