Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs-Blatt 
Grohherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 16. Weimar. 25. Juli 1863. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. Juli 1861 
(Seite 165 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß 
I. im Königreiche Preußen: 
1) auf der Straße von Herborn nach Wetzlar die Abfertigungsstelle von 
Edingen nach Ehringshausen verlegt, 
2) dem Untersteueramte in Boppard in der Rhein-Provinz und 
3) dem Untersteueramte zu Altenkirchen, Haupt--Amtsbezirks Neuwied, 
die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen 
beigelegt worden ist; 
II. im Großherzogthume Baden: 
die Steuereinnehmerei zu Durlach die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangs- 
scheinen für Wein erhalten hat; 
III. im Kurfürstenthume Hessen: 
die von Zeitlofs auf dem rechten Ufer der Sinne nach Kurhessen führende neu 
erbaute Straße zur Uebergangsstraße erklärt und für die von Brückenau 2c. über 
Zeitlofs nach Schlüchtern te. über Mottgers eingehenden übergangspflichtigen 
Gegenstände eine Abfertigungsstelle nach Mottgers, der Königlich Bayerischen Ueber- 
gangsstelle zu Zeitlofs gegenüber, mit der Anordnung bestimmt worden ist, daß 
für die aus den Condominats-Orten Mittelsinn und Obersinn, sowie von 
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