Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 17. Weimar. 11. August 1863. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf den unter dem 1. Juli 1847 erfolgten Beitritt 
des Großherzogthumes zu dem zwischen den Königlichen Staatsregierungen von 
Preußen und Großbritannien unter dem 13. Mai 1846 abgeschlossenen Vertrage 
wegen gegenseitigen Schutzes der Autoren-Rechte gegen Nachdruck und Nachbildung 
und unter Bezugnahme auf das in Veranlassung dieses Beitrittes erlassene Gesetz 
zum Schutze des Eigenthumes an Englischen Werken der Wissenschaft und Kunst 
gegen Nachdruck und Nachbildung vom 9. Juli 1847 wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß 
1) das im Jahre 1863 zu London erschienene Englische Original-Werk: „The 
Geological Evidences of the Antiquity) of Man with Remarks 
on theories of the Origin of, Species by Variation“by Sir 
Charles Lyell, und 
2) das im Verlage von Smith, Elder et Co. zu London 1863 erschie- 
nene Englische Original-Werk „Sylvia's Lovers by, Mrs. Gaskell“ 
3 vols 
zum Schutze gegen Nachdruck und unberechtigte Uebersetzung in das bei dem Kö- 
niglichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten 
zu Berlin für diesen Zweck geführte Journal eingetragen worden sind. 
Weimar am 20. Juli 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für var Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
21
	        
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