Uegierungs- Glatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2. Weimar. 28. Januar 1863.
Ministerial-Bekanntmachung.
In Bezug auf die von der Thüringischen Eisenbahngesellschaft beschlossene
Kündigung und Convertirung der von ihr in den Jahren 1848 und 1855
emittirten 4½ pronzentigen Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von sieben
Millionen Thalern werden die von der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
ertheilten Genehmigungsurkunden sammt Beilagen nachstehend zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Weimar am 2. Januar 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Watzdorf.
Genehmigungs-Urkunde.
Nachdem von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zu Erfurt,
im Einverständnisse mit dem Verwaltungsrathe derselben, beschlossen worden war,
die von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, unter m 8. Februar 1848 ge-
nehmigte Eisenbahnanleihe von vier Millionen Thalern, für welche 20,000 Stück
Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft unter Zusicherung
der Verzinsung mit 4½ Prozent ausgegeben waren, zu kündigen und — soweit
die Obligationen nicht bereits zur Ausloosung gekommen — in eine vierprozentige
Anleihe mit der nachstehenden Aenderung des früheren Emissions= und Tilgungs-
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