Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs- Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 2. Weimar. 28. Januar 1863. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
In Bezug auf die von der Thüringischen Eisenbahngesellschaft beschlossene 
Kündigung und Convertirung der von ihr in den Jahren 1848 und 1855 
emittirten 4½ pronzentigen Prioritäts-Obligationen im Gesammtbetrage von sieben 
Millionen Thalern werden die von der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
ertheilten Genehmigungsurkunden sammt Beilagen nachstehend zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Weimar am 2. Januar 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Genehmigungs-Urkunde. 
Nachdem von der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zu Erfurt, 
im Einverständnisse mit dem Verwaltungsrathe derselben, beschlossen worden war, 
die von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, unter m 8. Februar 1848 ge- 
nehmigte Eisenbahnanleihe von vier Millionen Thalern, für welche 20,000 Stück 
Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahngesellschaft unter Zusicherung 
der Verzinsung mit 4½ Prozent ausgegeben waren, zu kündigen und — soweit 
die Obligationen nicht bereits zur Ausloosung gekommen — in eine vierprozentige 
Anleihe mit der nachstehenden Aenderung des früheren Emissions= und Tilgungs- 
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