Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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Töpferwaaren, feine, aus gemeinem Thon mit oder ohne Glasur, 
wie Fapence. Der hierauf folgende Zusatz: („die übrigen 2c.") 
bleibt unverändert. 
Es werden diese Abänderungen und Ergänzungen hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. August 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
. Thon. 
II. Es ist höchsten Orts die Entschließung gefaßt worden, zu gestatten, daß 
1) je einem jungen Juristen aus der Zahl der Auditoren im Großherzogthume, 
welcher die erforderliche körperliche Rüstigkeit besitzt und dazu geneigt sepn 
sollte, Gelegenheit gegeben werde, sich für die Stelle eines Ober-Steuer- 
kontroleurs auszubilden, daß 
derselbe zu diesem Zwecke zunächst einem der Großherzoglichen Steuerämter 
zu Weimar oder zu Eisenach zum Vorbereitungsdienste zugewiesen und ihm 
für die Dauer desselben eine Remuneration von jährlich 200 —300 Thlr. 
verwilligt werde, daß 
demselben nach erlangter genügender Vorbereitung die kommissarische Ver- 
waltung einer vakant werdenden Steuer-Aufseherstelle auf ein bis zwei 
Jahre mit dem etatsmäßigen Gehalte übertragen werde und daß 
derselbe hiernächst in eine Steueramts-Assistentenstelle entweder, falls eine 
solche vakant ist, mit dem etatsmäßigen Gehalte derselben, oder aushülfs- 
weise mit einer Statt dessen zu gewährenden Remuneration von 300 Thlrn. 
übergeführt werde, worauf 
5) nach befriedigender Absolvirung auch dieser letztern Vorbereitungs-Station 
derselbe zu der zunächst vakant werdenden Ober-Stenerkontroleurstelle in 
Vorschlag gebracht werden kann. 
Indem daher solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden 
zugleich diejenigen jungen Juristen, welche unter den vorbemerkten Bedingungen sich 
zu dem höhern Großherzoglichen Steuer-Aufsichtsdienste vorzubereiten gesonnen seyn 
möchten, aufgefordert, sich deshalb bei dem unterzeichneten Finanz-Departement des 
Großherzoglichen Staats-Ministeriums schriftlich anzumelden. 
Weimar am 4. September 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Drud der Hof. Buchdruckerei in Weimar. 
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