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20) der Tischler und Glaser im Zunft-Bezirke Berga,
21) der Sattler und Riemer im Zunft-Bezirke Berga,
22) der Strumpfwirker in Teichwolframsdorf
ihre Auflösung beschlossen und die dießfallsigen Verhandlungen Statt gefunden
haben: so wird nach Maßgabe des §. 52 der Ausführungsverordnung vom 12.
November 1862 zur Gewerbeordnung die erfolgte Aufhebung der juristischen Per-
sönlichkeit gedachter Innungen hierdurch bekannt gemacht.
Weimar am 12. September 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schmith.
II. Zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume ist weiter
die Königlich Sächsische Hypotheken = Versicherungs-Gesellschaft zu Dresden
— Haupt-Agent A. B. Berg zu Weimar —
zugelassen worden.
Als Haupt-Agenten sind eingetreten:
1) für die landwirthschaftliche Assekuranz-Bank für Deutschland (allgemeine
Lebensversicherung der Nutzthiere) zu Dresden: Carl Fiedler in Wei-
mar, an der Stelle des Carl Eduard Fischer daselbst;
2) für die Preußische National-Versicherungs-Gesellschaft zu Stettin: der
Kaufmann Johann Georg Raumer in Weimar, an der Stelle des
Dr. jur. Völker daselbst.
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 13. Oktober 1863.
Eroßberzoglih Sächsisches Staats--Ministerium,
epartement des Innern.
Für den Departements Chef.
J. von Helldorff.
IIII. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zwischen der
dießseitigen und der Kaiserlich Französischen Regierung eine Uebereinkunft getroffen
wordei ist, nach welcher über das Ableben von in Französischen Wohlthätigkeitsanstalten
verstorbenen dießseitigen Unterthanen oder in dießseitigen Wohlthätigkeitsanstalten
verstorbenen Franzosen authentische Urkunden unentgeltlich ausgefertigt und der Re-
gierung des Heimathsstaates mitgetheilt werden sollen.